Unternehmen in Deutschland kaufen häufig individuelle Softwarelösungen von IT-Unternehmen und Programmierern aus dem Ausland (Polen, Indien, USA). Nicht selten werden dabei Rahmenvereinbarungen getroffen, in denen Stundensätze vereinbart werden. Die ausländischen Firmen erbringen dann in weiteren Verträgen festgelegte Leistungen. Manchmal wird die Software rein unternehmensintern eingesetzt, manchmal ist sie ein Teil eines größeren Produktes, welches das Unternehmen vertreibt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (Urteil des EuGH vom 04.05.2017 C-17/16): Eine Meldepflicht von Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr besteht auch bei einem Transitflug über einen EU-Mitgliedsstaat. Flugreisende müssen also das Bargeld auch dann anmelden, wenn sie sich nur für eine kurze Dauer in der Transitzone eines EU-Flughafens aufhalten.