Die Übertragung von Vermögen auf eine privatnützige Stiftung (Familienstiftung) im Rahmen der Stiftungserrichtung ist in Deutschland regelmäßig erbschaft- bzw. schenkungsteuerpflichtig. Die Steuerpflicht greift auch dann, wenn in Deutschland ansässige Personen Vermögen auf eine ausländische – z.B. liechtensteinische Stiftung übertragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass die günstigere Besteuerung einer deutschen Stiftung (sog. Steuerklassenprivileg) im Vergleich zur Besteuerung bei Übertragung auf eine liechtensteinische Stiftung keinen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt und somit grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist Vieles zu beachten, nicht zuletzt auch die steuerlichen Auswirkungen. Zunehmend bekannt ist das Thema Wegzugsbesteuerung, das aber nur bei Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft einschlägig ist. Bei Gewerbetreibenden und damit auch für Influencer und Content Creator greift in aller Regel ein Äquivalent, die sog. Entstrickungsbesteuerung.
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