Nun gibt es einen konkreten Fahrplan: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 über zentrale Fragen der Erbschaftsteuer. Eine Urteilsverkündung ist in diesem Jahr jedoch nicht mehr zu erwarten. Gleichwohl sorgen die Termine schon jetzt für erhöhte Aufmerksamkeit in der Nachfolgeberatung.
Die deutsche Wegzugsbesteuerung steht erneut auf dem europarechtlichen Prüfstand: Mit dem derzeit beim EuGH anhängigen Vorlageverfahren Gena rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob die seit 2022 geltende Ratenzahlungsregelung des § 6 AStG mit der unionsrechtlichen Freizügigkeit vereinbar ist — oder ob sie gegenüber der früheren zinslosen Stundung einen unzulässigen Liquidationsnachteil begründet. Die Entscheidung des EuGH wird für eine Vielzahl betroffener Steuerpflichtiger weitreichende Konsequenzen haben und könnte die Rechtslage zur Wegzugsbesteuerung in Deutschland grundlegend verändern.
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