Internationale Mobilität ist für Unternehmer heute keine Ausnahme mehr. Viele gründen in Deutschland, arbeiten zeitweise aus dem Ausland, verlagern ihren Lebensmittelpunkt oder führen ihr Unternehmen digital von wechselnden Standorten aus. Besonders bei jungen Unternehmerinnen und Unternehmern, Start-up-Gründern, Investoren und Content Creators fallen Wohnort, Arbeitsort, Ort der Geschäftsleitung und Standort des Vermögens zunehmend auseinander.
Wer aus Deutschland ins Ausland zieht, denkt häufig zuerst an die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Sie betrifft insbesondere Gesellschafter einer GmbH, AG oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft. Beim Wegzug wird unter bestimmten Voraussetzungen unterstellt, dass die Beteiligung zum gemeinen Wert verkauft wurde. Die bis dahin entstandenen stillen Reserven sind zu versteuern, obwohl kein Verkauf und kein Liquiditätszufluss stattfinden.
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