Während gemeinnützige Unternehmergesellschaften (gUGs) und gGmbHs bislang keine Eintragung ins Transparenzregister vornehmen mussten, wenn die Angaben im Handelsregister vollständig und aktuell waren, hat sich dies zwischenzeitlich geändert. Sie müssen nun spätestens bis zum 30.06.2022 ihre wirtschaftlich Berechtigten ins Transparenzregister eintragen lassen, da die sogenannte Fiktionswirkung des Handelsregisters weggefallen ist.
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hält die Vorschriften über die Abgeltungsteuer im Einkommensteuergesetz für verfassungswidrig, weil sie mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar seien und hat sie daher dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (Beschluss vom 18. März 2022 - 7 K 120/21).