Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei Leistungen zwischen Unternehmern im sog. B2B-Bereich die Verpflichtung, mit einer E-Rechnung abzurechnen.
Erweiterung der Expertise im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht: Rechtsanwältin Anna-Maria Depenbrock steigt als Counsel bei DREYENBERG ein
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