Ausländische Familienstiftungen, zu denen auch US-Trusts zählen können, spielen seit Jahren eine wichtige Rolle bei internationalen Strukturierungen und in der Vermögensnachfolge. Für Begünstigte mit Wohnsitz in Deutschland können sie jedoch erhebliche steuerliche Risiken bergen. Zum einen bestehen regelmäßig bußgeldbewehrte Anzeigepflichten. Zum anderen droht die sogenannte Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG. Die Vorschrift führt dazu, dass Einkünfte einer ausländischen Stiftung den in Deutschland steuerpflichtigen Stiftern oder Begünstigten zugerechnet werden.
Um Haushaltslöcher zu stopfen, sucht die Politik derzeit nach Möglichkeiten für weitere Einnahmequellen. Mit einer effektiveren Bekämpfung von Steuerkriminalität soll mehr Steueraufkommen erreicht werden. Vom Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Lars Klingbeil (SPD) kam nun der Vorschlag, u.a. die Strafen für Steuerhinterziehung erheblich zu erhöhen und die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige abzuschaffen.
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