Die CDU/CSU haben sich mit der SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Darin ist aus unserer Sicht wenig Konkretes zu geplanten Änderungen im Strafrecht enthalten. Allerdings findet sich darin eine aus unserer Sicht interessante Erwähnung zur geplanten Änderung der Vermögensabschöpfung
Seit des Inkrafttretens des „Cannabisgesetzes“ (KCanG) am 01. April 2024 stellen sich immer wieder Fragen im Rahmen dessen Umsetzung. So auch bei der Gründung der so genannten Anbauvereinigungen. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 30.01.2025 - 3 W 2/25) stellt mehr Rechtsklarheit dar - wenn auch nur in einer bestimmten Konstellation:
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