Internationale Mobilität, digitale Geschäftsmodelle und grenzüberschreitende Investments führen dazu, dass steuerliche Fragen häufig mehrere Staaten zugleich betreffen. Ein Wegzug, eine ausländische Beteiligung oder die Führung einer deutschen Gesellschaft aus dem Ausland können den steuerlichen Status von Unternehmern und Unternehmen grundlegend verändern.
DREYENBERG berät Unternehmer, Gesellschafter, vermögende Privatpersonen, Family Offices und Stiftungen zu grenzüberschreitenden Steuerfragen. Wir verbinden internationales Steuerrecht mit Gesellschaftsrecht, M&A sowie Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Soweit ausländisches Recht betroffen ist, arbeiten wir mit erfahrenen Beratern im jeweiligen Staat zusammen.
Steuerliche Risiken entstehen häufig bereits in der Planungsphase: bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft, der Verlagerung von Funktionen, einer internationalen Investition oder einem geplanten Umzug.
Im Mittelpunkt stehen regelmäßig folgende Fragen:
Eine belastbare Struktur setzt voraus, dass persönliche Situation, Beteiligungsverhältnisse, tatsächliche Geschäftstätigkeit und das Recht des Zielstaates gemeinsam betrachtet werden. Mehr über die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland erfahren Sie in unserem Beitrag "Wann bin ich in Deutschland einkommensteuerpflichtig?".
Ein Wegzug beendet die deutsche Steuerpflicht nicht zwingend vollständig. Maßgeblich ist zunächst, ob ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt tatsächlich aufgegeben wurde. Bei einer Doppelansässigkeit kann das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen darüber entscheiden, welchem Staat eine Person steuerlich zuzuordnen ist.
Für Unternehmer und Gesellschafter können beim Wegzug zusätzliche Folgen entstehen. Bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kann eine Wegzugsbesteuerung ausgelöst werden. Deutsche Staatsangehörige, die in niedrig besteuerte Staaten ziehen und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben, können außerdem von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht betroffen sein.
Entscheidend sind insbesondere das Zielland, die Beteiligungsstruktur, der Wert der Anteile, fortbestehende wirtschaftliche Bindungen an Deutschland und die künftige Ausübung von Geschäftsführungsfunktionen.
Erzielen Personen oder Unternehmen Einkünfte in mehreren Staaten, können konkurrierende Besteuerungsrechte bestehen. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welchem Staat für bestimmte Einkünfte ein Besteuerungsrecht zusteht und wie eine doppelte Belastung vermieden oder reduziert wird.
Das betrifft etwa Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Immobilien, Gewinne aus Betriebsstätten, Geschäftsführer- und Arbeitnehmervergütungen sowie Veräußerungsgewinne. Abkommen und nationales Recht müssen stets zusammen geprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Doppelbesteuerung.
Die US Limited Liability Company (LLC) ist für deutsche Unternehmer und Investoren eine verbreitete Rechtsform. Ihre steuerliche Behandlung in Deutschland richtet sich jedoch nicht automatisch nach der Behandlung in den USA. Entscheidend sind die konkrete gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung und deren Einordnung nach deutschem Steuerrecht.
Auch bei anderen ausländischen Gesellschaften ist zu prüfen, ob sie aus deutscher Sicht eher einer Kapital- oder Personengesellschaft entsprechen, wo ihre Geschäftsleitung liegt und wie Einkünfte, Ausschüttungen und Veräußerungen besteuert werden.
Wir beraten zur deutschen steuerlichen Einordnung von LLCs, zu Beteiligungen an Auslandsgesellschaften und zu den Folgen eines Wegzugs oder Zuzugs. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite zur Besteuerung einer US LLC.
Eine ausländische Holding oder operative Auslandsgesellschaft kann Teil einer sinnvollen Struktur sein. Entscheidend ist jedoch, dass Gestaltung und tatsächliche Tätigkeit übereinstimmen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, personelle und sachliche Substanz, Betriebsstätten, Verrechnungspreise, Quellensteuern und die Hinzurechnungsbesteuerung. Wer eine deutsche Gesellschaft dauerhaft aus dem Ausland führt, sollte insbesondere die möglichen steuerlichen Folgen für die Gesellschaft prüfen.
Bei grenzüberschreitenden Reorganisationen, Beteiligungsstrukturen und Investitionen arbeiten wir mit unserem Bereich Holding und Umstrukturierungen sowie der M&A-Beratung zusammen.
Ausländische Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Trusts, Stiftungen und im Ausland ansässige Familienmitglieder können die Nachfolgeplanung erheblich komplexer machen. Bei Schenkungen und Erbfällen sind häufig mehrere Steuerordnungen, unterschiedliche Bewertungsregeln und mögliche Doppelbesteuerungsrisiken zu berücksichtigen.
DREYENBERG berät zur internationalen Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie zur steuerlichen Einordnung ausländischer Vermögensstrukturen. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Vermögen, Nachfolge & Stiftungen, zum internationalen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, zu Gestaltungsmöglichkeiten mit der liechtensteinischen Familienstiftung und zur Besteuerung von US-Trusts.
Internationale Sachverhalte verlangen eine Beratung, die steuerliche, gesellschaftsrechtliche und persönliche Fragen zusammenführt. Standardlösungen sind selten tragfähig. Wir analysieren die bestehende Struktur, prüfen geplante Veränderungen und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten sowie gegebenenfalls ausländischen Beratern ein umsetzbares Konzept.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
Wir verfügen über ein internationales Netzwerk von Kooperationspartnern, um eine länderübergreifende Beratung unserer Mandanten gewährleisten zu können.
Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem grenzüberschreitenden Vorhaben oder haben Fragen zum internationalen Steuerrecht? Sprechen Sie uns an!
Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".
Datenschutz-Einstellungen
Mit diesem Tool können Sie die Cookies, Analyse-Tools und externen Medien aktivieren und deaktivieren.
Datenschutz ImpressumEssentielle Cookies, die für die Nutzung der Website erforderlich sind.
Diese Cookies ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um deren Leistung zu messen und zu verbessern. Sie werden auch verwendet, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die Ihren Interessen entspricht. Wenn Sie eine andere Website besuchen, wird das Cookie Ihres Browsers erkannt und Ihnen anhand der in diesem Cookie gespeicherten Informationen ausgewählte Anzeigen angezeigt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO).