Internationales Steuerrecht

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Die fortschreitende Digitalisierung und die Globalisierung der Märkte beschleunigen den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. Wir beraten unsere Mandanten bei der steuerlichen Gestaltung ihrer grenzüberschreitenden Unternehmungen in In- und Outbound-Fällen, insbesondere hinsichtlich

  • der Standortwahl, z.B. der Wahl des Holdingstandorts,
  • der Strukturierung von Auslandsinvestitionen, z.B. der Nutzung einer US-LLC,
  • grenzüberschreitender Umstrukturierungen und bei der Reorganisation von Unternehmens- und Konzernstrukturen,
  • der steuerlichen Optimierung von Leistungsbeziehungen und Finanzierungsstrukturen,
  • der Besteuerung von Betriebsstätten und deren Gewinnabgrenzung,
  • der Funktionsverlagerung und Hinzurechnungsbesteuerung sowie
  • der Entlastung von in- und ausländischer Quellensteuer.

Auch für Privatpersonen erlangt unsere Expertise im internationale Steuerrecht zunehmend an Bedeutung, z.B.

  • bei Zuzug und steuerlicher Ansässigkeit,
  • zur Vermeidung von Doppelbesteuerung,
  • zur Identifizierung und Vermeidung einer möglichen Wegzugsbesteuerung und
  • im internationalen Erbfall bzw. bei der internationalen Nachfolgeplanung, u.a. mit ausländischen Familienstiftungen und Trusts.

Wir verfügen über ein internationales Netzwerk von Kooperationspartnern, um eine länderübergreifende Beratung unserer Mandanten gewährleisten zu können.

Internationales Steuerrecht
Übersicht

© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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