Verantwortungseigentum ist eine besondere Verständnisform des Eigentums an einem Unternehmen sowie der Vermögensbindung. Das Verantwortungseigentum dient dazu, den Unternehmenszweck, das Unternehmenskapital und die Werte des Unternehmens auf Dauer zu erhalten.
Verantwortungseigentum zeichnet sich im Wesentlichen durch zwei Grundprinzipien aus: Erstens bleibt die Kontrolle des Unternehmens bei Personen, die dem Unternehmen langfristig verbunden sind (Selbstbestimmungsprinzip). Zweitens werden Gewinne als Mittel zur Erfüllung des Unternehmenszwecks betrachtet und ist das Vermögen des Unternehmens nicht frei verkäuflich, sondern bleibt an das Unternehmen gebunden (Sinnprinzip). Nicht zuletzt ermöglicht Verantwortungseigentum auch eine nachhaltige Unternehmensnachfolge. Das Eigentum am Unternehmen geht nicht zwangsläufig an Verwandte oder außenstehende Privatinvestoren über, sondern an fähige, dem Unternehmen und dessen Werten nahestehende Personen. Verantwortungseigentümer sind nicht am Gewinn des Unternehmens beteiligt, sondern erhalten ein Gehalt, sodass keinerlei Motivation für einen Ausverkauf der Unternehmensanteile an Dritte besteht.
Unternehmen, die in Verantwortungseigentum stehen, haben statistischen Erhebungen zufolge eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, da der Großteil des Gewinns in das Unternehmen reinvestiert wird. Ein dadurch erhöhtes Budget für Innovationen hält das Unternehmen auf Dauer konkurrenzfähig. Weil Unternehmen im Verantwortungseigentum durchschnittlich höhere Löhne zahlen, weisen sie eine außerordentlich hohe Mitarbeiterbindung auf. Schließlich verhindert Verantwortungseigentum feindliche Übernahmen und das Herausdrängen von Gründern aus ihrem eigenem Unternehmen.
Die Thematik Verantwortungseigentum ist längst keine unbedeutende Nische mehr. Es gibt einen von einem Konsortium aus Rechtsprofessoren entwickelten Gesetzesentwurf zur Einführung einer eigenen Gesellschaftsform, die sog. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV), durch die Verantwortungseigentum auch gesetzlich umgesetzt und geregelt werden soll. Auch die Politik hat den Bedarf mittlerweile erkannt. So findet sich im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung die Aussage, dass „für Unternehmen mit gebundenem Vermögen eine neue geeignete Rechtsgrundlage“ geschaffen werden soll.
Der Umstand, dass es derzeit noch keine eigene Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen gibt, bedeutet nicht, dass nicht auch jetzt schon Unternehmen in Verantwortungseigentum überführt oder sogar direkt gegründet werden können. Verantwortungseigentum lässt sich mit Hilfe verschiedener Rechtsformen und Eigentümerstrukturen umsetzen. Es gibt dabei nicht die eine Umsetzung von Verantwortungseigentum.
Die gängigsten Umsetzungsmodelle im deutschen Rechtsraum sind derzeit:
Die gesellschaftsrechtliche Umsetzung ist flexibel und lässt sich auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens anpassen.
DREYENBERG verfügt über Berater mit mehrjähriger Erfahrung in der Umsetzung von Verantwortungseigentum. Wir kennen die häufigsten Probleme bei der Umsetzung und wissen, wie man diese umschifft. Häufige Themen sind vor allem
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