DREYENBERG ist spezialisiert auf die Beratung in Steuerstrafrechtsfällen. Wir beraten in sämtlichen Phasen:
Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder. Wir unterstützen nicht nur gewerblich Tätige, sondern auch gemeinnützige Organisationen und Berufsverbände. Zu unseren Mandanten zählen darüber hinaus Kryptoanleger und -händler. Aber auch verkammerte Berufsgruppen (Steuerberater, Ärzte, Architekten) vertreten wir.
Nicht nur bei der „klassischen“ Hinterziehung von Einkommen- und Körperschaftsteuer, sondern auch bei Bauabzugsteuer, Umsatzsteuerkarussellen, Abdeckungsrechnungsvorwürfen, Schwarzlohn- sowie Verbrauchssteuerproblematiken (Tabaksteuer, Energiesteuer, Alkoholsteuer) stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.
Uns zeichnet insbesondere auch unsere zollrechtliche Expertise aus, sodass wir ebenfalls in Zollstrafverfahren beraten.
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