28. November 2022
Eine Außenprüfung (Betriebsprüfung) dient zur Ermittlung, Überprüfung und Beurteilung der steuerrechtlichen relevanten Verhältnisse beim steuerpflichtigen Unternehmen vor Ort. Stellt der Außenprüfer dabei kleinere Unregelmäßigkeiten fest, führte dies in der Vergangenheit häufig nur dazu, dass etwaige Mehrsteuern durch den Erlass von Änderungsbescheiden erhoben wurden, der Steuerpflichtige aber sonst keine Konsequenzen zu befürchten hatte. Den Außenprüfern kommt aber auch die Aufgabe zu, solche Unregelmäßigkeiten den Strafverfolgungsbehörden (Bußgeld- und Strafsachenstelle – BuStra; Steuerfahndung – SteuFa) zu melden, wenn hierdurch der Verdacht einer Steuerstraftat aufkommt. Nach Ansicht der obersten Finanzbehörden kann sich ein Außenprüfer sogar wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen, wenn er eine solche Meldung unterlässt.