Unternehmen müssen sich zunehmend mit zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen beschäftigen, da die Politik das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht immer mehr als politisches Mittel einsetzt. Neben Embargos, Strafzöllen und Ausfuhrverboten sowie Genehmigungen für bestimmte Waren (Dual-Use-Verordnung), kontrollieren die Zollbehörden auch verstärkt die korrekte Einreihung der Waren und die Bestimmung des Warenursprungs für Präferenzdokumente. Dem immer größeren Regelungsumfang steht der Fachkräftemangel entgegen. Unternehmen wollen aus wirtschaftlichen Erwägungen oft keine Experten im Zollrecht einstellen oder ihre Mitarbeiter ausreichend fortbilden. Entscheiden sich Unternehmen doch fachkundiges Personal einzustellen, ist dieses derzeit kaum zu finden. Nicht selten werden zollrechtliche Pflichten daher von Mitarbeitern der Buchhaltung nebenbei erledigt. Dies ist nicht zu empfehlen, denn gerade das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht hält mitunter die stärksten Sanktionen bei Zuwiderhandlungen bereit. Neben Freiheitsstrafen sind Bußgelder im Millionen-Euro-Bereich möglich. Unternehmen sollten daher möglichst frühzeitig klären, welche konkrete Pflichten sie zu beachten haben, ob Erleichterungen möglich sind sowie - falls Verstöße geschehen ist - mit diesen umzugehen ist. Mitarbeiter sollten laufend geschult werden.
Wir unterstützen Sie gerne in zoll- und außenwirtschaftlichen Angelegenheiten:
Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".
Datenschutz-Einstellungen
Mit diesem Tool können Sie die Cookies, Analyse-Tools und externen Medien aktivieren und deaktivieren.
Datenschutz ImpressumEssentielle Cookies, die für die Nutzung der Website erforderlich sind.
Diese Cookies ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um deren Leistung zu messen und zu verbessern. Sie werden auch verwendet, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die Ihren Interessen entspricht. Wenn Sie eine andere Website besuchen, wird das Cookie Ihres Browsers erkannt und Ihnen anhand der in diesem Cookie gespeicherten Informationen ausgewählte Anzeigen angezeigt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO).