Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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Unternehmen müssen sich zunehmend mit zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen beschäftigen, da die Politik das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht immer mehr als politisches Mittel einsetzt. Neben Embargos, Strafzöllen und Ausfuhrverboten sowie Genehmigungen für bestimmte Waren (Dual-Use-Verordnung), kontrollieren die Zollbehörden auch verstärkt die korrekte Einreihung der Waren und die Bestimmung des Warenursprungs für Präferenzdokumente. Dem immer größeren Regelungsumfang steht der Fachkräftemangel entgegen. Unternehmen wollen aus wirtschaftlichen Erwägungen oft keine Experten im Zollrecht einstellen oder ihre Mitarbeiter ausreichend fortbilden. Entscheiden sich Unternehmen doch fachkundiges Personal einzustellen, ist dieses derzeit kaum zu finden. Nicht selten werden zollrechtliche Pflichten daher von Mitarbeitern der Buchhaltung nebenbei erledigt. Dies ist nicht zu empfehlen, denn gerade das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht hält mitunter die stärksten Sanktionen bei Zuwiderhandlungen bereit. Neben Freiheitsstrafen sind Bußgelder im Millionen-Euro-Bereich möglich. Unternehmen sollten daher möglichst frühzeitig klären, welche konkrete Pflichten sie zu beachten haben, ob Erleichterungen möglich sind sowie - falls Verstöße geschehen ist - mit diesen umzugehen ist. Mitarbeiter sollten laufend geschult werden. 

Wir unterstützen Sie gerne in zoll- und außenwirtschaftlichen Angelegenheiten:

Ansprechpartner

© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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