DREYENBERG ist spezialisiert auf die ganzheitliche Beratung und Vertretung von Organisationen, die dem sog. Dritten Sektor zuzurechnen sind. Dazu gehören im Allgemeinen nicht-gewinn-orientierte Organisation, wie Stiftungen und Vereine, jedoch auch gemeinnützige UGs, GmbHs und AGs sowie Wirtschafts- und Berufsverbände.
Die Rechtsanwälte von DREYENBERG verfügen über langjährige Expertise im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts, des Steuerrechts, des Vereins- und Stiftungsrechts sowie des Gesellschaftsrechts und sind daher in der Lage gemeinnützige Organisationen in jeder Phase ihres Lebenszyklus umfassend zu unterstützen. DREYENBERG begleitet sowohl bei der Gründung von gemeinnützigen Organisationen aller Rechtsformen als auch bei den alltäglichen Fragen, wie z.B. Fundraising, Mittelverwendung oder Vermögensverwaltung bis hin zur tiefgreifenden Veränderung von Organisationen, z.B. bei Ausgliederungen, Spaltungen, Umwandlungen oder gar der Liquidation. Insbesondere der Umgang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten (z.B. Einsatz von Hilfspersonen, Mittelweiterleitungen ins Ausland, Gründung von Tochtergesellschaften ausländischer Organisationen) gehört zu unseren Stärken.
Unsere Rechtsanwälte gehen jedoch auch mit der Zeit und beschränken sich nicht lediglich auf die klassischen Modelle. Auch bei der Überführung von Unternehmen in Verantwortungseigentum unter Einsatz von gemeinnützigen Organisationen oder ganzen Strukturen ist eine umfassende Begleitung möglich.
DREYENBERG hat sich daneben auch auf die Auseinandersetzung mit den Finanzämtern bei (drohendem) Entzug der Gemeinnützigkeit sowie bei jeder Art von strafrechtlichen Verstößen und Durchsetzung von Forderungen gegen bestehende sowie ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer spezialisiert. Daher gehören auch interne Untersuchungen (sog. Internal Investigations) zur Aufklärung von eventuellen Verstößen und die Beratung der Verantwortlichen beim Umgang mit den Erkenntnissen zu unserem Tätigkeitsgebiet.
Zu unseren Kernkompetenzen des Gemeinnützigkeitsrechts gehören insbesondere:
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