Wirtschaftsstrafrecht

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DREYENBERG ist spezialisiert auf die Verteidigung in Wirtschaftsstraffällen. Wir vertreten unsere Mandanten nicht im klassischen Strafrecht (wie z.B. Mord, Körperverletzung oder Beleidigung), sondern fokussieren uns auf das Wirtschaftsstrafrecht. Hier verfügen wir über jahrelange Erfahrung, eine starke Expertise und ein Netzwerk aus nationalen und internationalen Beratern, um eine ganzheitliche Beratung und Verteidigung unserer Mandanten zu gewährleisten. Wir beraten umfassend, sodass wir sowohl die Strafverteidigung als auch die Vertretung gegenüber Behörden (wie z.B. gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Finanzämtern und dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) übernehmen.

Unternehmer/-innen können im Laufe ihres Wirtschaftslebens – ob zu Recht oder Unrecht – Ziel von strafrechtlichen Ermittlungen werden. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren werden von den Staatsanwaltschaften (z.B. bei Untreue oder Korruption), der Polizei sowie dem Zoll (z.B. bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Schwarzarbeit, Abdeckrechnungen, Mindestlohnverstößen) geführt.

Zu unseren Kernkompetenzen im Wirtschaftsstrafrecht gehören insbesondere:

  • die Untreue (Veruntreuung von Geldern des Unternehmens, § 266 StGB),
  • Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht (Embargo, Dual-Use-Verordnung, etc.),
  • der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), insbesondere im Zusammenhang mit Coronahilfen,
  • das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB),
  • die Korruption (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung: §§ 331, 333 StGB) sowie Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB),
  • der (Lieferanten-)Betrug (§ 266 StGB)
  • Vertretung bei Hausdurchsuchung,
  • Vertretung bei Untersuchungshaft und
  • Insolvenzdelikte (Bankrott §§ 283, 283a StGB; Insolvenzverschleppung § 15a InsO).

In sämtlichen Phasen eines Verfahrens ist DREYENBERG an Ihrer Seite. Die Rechtsanwälte von DREYENBERG stehen zudem als sog. Vertrauensanwälte zur Verfügung, um im Rahmen eines, für viele Unternehmen vorgeschriebenen Hinweisgebersystems, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Soll Hinweisen auf Straftaten nachgegangen werden, führt DREYENBERG auch interne Untersuchungen (sog. „Internal Investigations“) durch. Daneben beraten wir Unternehmen bei der Einführung von compliance-Maßnahmen und führen Mitarbeiterschulungen durch (z.B.: Checkliste Hausdurchsuchung bei Unternehmen).

Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
Übersicht

© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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