Wir unterstützen unsere Mandanten beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen im Rahmen eines Share Deals oder Asset Deals, bei der Fusion von Unternehmen und der Begründung eines Joint Ventures und stehen diesen über den gesamten Transaktionsprozess zur Seite.

Als Steuerexperten beraten wir vorrangig zu den steuerrechtlichen Aspekten von M&A Transaktionen und werden als Spezialisten für M&A Tax, d.h. die Steuerstrukturierung, Tax Due Diligence und den Entwurf sowie die Verhandlung von Steuerklauseln hinzugezogen. Unser erfahrenes Team übernimmt bei der Begleitung der Transaktion jedoch auch regelmäßig die vollständige Projektsteuerung des M&A-Prozesses in enger Abstimmung mit den Mandanten und anderen Beratern.

Zu unserem Beratungsspektrum zählt insbesondere

  • die Beratung zu und die Durchführung von vorbereitenden Umstrukturierungen und anderen Maßnahmen vor einem Unternehmenskauf/-verkauf (z.B. Carve-Outs, Carve-Ins),
  • die Durchführung einer Vendor Tax Due Diligence; das Erstellen von Tax Fact Books,
  • die Durchführung einer käuferseitigen Tax Due Diligence und das Erstellen eines Due Diligence Berichts oder Red Flag Reports,
  • die steuerliche Berücksichtigung von Finanzierungsaufwand,
  • der Entwurf und die Verhandlung von Steuerklauseln,
  • die Unterstützung bei der Absicherung von Risiken durch M&A Transaktionsversicherungen (z.B. Warranty & Indemnity Versicherung und Tax Liability Insurance), 
  • die post-akquisitorische Planung und Umsetzung der steueroptimalen Integrationsstruktur (z.B. Verschmelzungen, Spaltungen, Liquidationen, Übertragung von IP und Teilbetrieben, Anwachsungen),
  • die Begleitung von Außenprüfungen und Finanzgerichtsverfahren im Nachgang zur Transaktion sowie
  • die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Kaufvertrag.
© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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