Wir unterstützen unsere Mandanten beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen im Rahmen eines Share Deals oder Asset Deals, bei der Fusion von Unternehmen und der Begründung eines Joint Ventures und stehen diesen über den gesamten Transaktionsprozess zur Seite.
Als Steuerexperten beraten wir vorrangig zu den steuerrechtlichen Aspekten von M&A Transaktionen und werden als Spezialisten für M&A Tax, d.h. die Steuerstrukturierung, Tax Due Diligence und den Entwurf sowie die Verhandlung von Steuerklauseln hinzugezogen. Unser erfahrenes Team übernimmt bei der Begleitung der Transaktion jedoch auch regelmäßig die vollständige Projektsteuerung des M&A-Prozesses in enger Abstimmung mit den Mandanten und anderen Beratern.
Zu unserem Beratungsspektrum zählt insbesondere
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