Gemeinnützige Organisationen können sich einer Vielzahl von Rechtsformen bedienen: Möglich ist z.B. ein eingetragener Verein (e.V.), die Stiftung (selbstständige und unselbstständige), die Genossenschaft und die Aktiengesellschaft.
Immer größerer Beliebtheit erfreut sich jedoch die gemeinnützige GmbH (gGmbH).
Die gGmbH bietet diverse Vorteile gegenüber den anderen Rechtsformen, hat aber auch einige Nachteile.
Eine gGmbH kann durch Neugründung errichtet werden oder durch Umwandlung. So ist es z.B. möglich, einen bestehenden eingetragenen Verein in eine gGmbH umzuwandeln. Dadurch gehen dann in der Regel sämtliche Geschäftsbeziehungen auf die gGmbH über, ohne dass die Vertragspartner zustimmen müssen.
Bei einer Gründung muss das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nicht in bar aufgebracht werden. Es können auch Sacheinlagen erfolgen, wobei sich in der Regel eine Bargründung empfiehlt, da diese schneller und einfacher ist.
Die Rechtsanwälte von DREYENBERG haben jahrelange Erfahrung bei der Gründung von gGmbHs. DREYENBERG bietet Ihnen neben einem schnellen Service und hoher Qualität die Leistungen zu Pauschalpreisen an. Bei DREYENBERG erhalten Sie nicht nur Expertise zum Gesellschaftsrecht, sondern auch zum Gemeinnützigkeitsrecht aus einer Hand. Sprechen Sie uns gerne an!
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