Wir sind ausgewiesene Experten für Steuern und haben langjährige Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen, Unternehmer/-innen und Privatpersonen sowie der Begleitung von Transaktionen. Bei einer sich ständig ändernden und komplexen Materie behalten wir für unsere Mandanten den Überblick und stellen für diese sicher, dass sowohl unternehmerische als auch private Entscheidungen zum gewünschten Erfolg führen.
Zu unseren Kompetenzfeldern innerhalb des Steuerrechts zählen insbesondere
Dabei beraten wir unsere Mandanten proaktiv und vollumfänglich beginnend mit der ersten Gestaltungsidee, über die Einholung verbindlicher Auskünfte und die Implementierung der Steuergestaltung bis hin zu deren Verteidigung in Betriebsprüfungen. Selbstverständlich fühlen wir uns auch in den steuernahen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Gesellschaftsrecht, dem Erbrecht und dem Familienrecht zu Hause und berücksichtigen diese bei unserer Beratung.
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater sind zudem sehr erfahren und erfolgreich bei der Verteidigung der Interessen unserer Mandanten in Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren.
Wir sind auch Berater für andere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und sehen diese nicht als Konkurrenten, sondern als Partner.