Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

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DREYENBERG ist spezialisiert auf die Beratung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung und Expertise in der Strafverteidigung sowie in der Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen Nacherklärungs- und Selbstanzeigefällen von Einzelpersonen und Unternehmen. Eine besondere Stärke von uns liegt in der dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit, die eine Kombination dieser Expertise mit unseren tiefen Steuer- und Zollrechtskenntnissen erlaubt. Mit einem eingespielten Team aus Straf- und Steuerrechtlern und einem weiten Netzwerk aus nationalen und internationalen Kooperationspartnern können wir eine ganzheitliche sowie umfassende Beratung und Verteidigung unserer Mandanten gewährleisten.

Zu unseren Kernkompetenzen des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts gehören insbesondere:

  • Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen und Nacherklärungen sowohl bei Tätern als auch Teilnehmern (Anstiftung, Beihilfe),
  • Umsatzsteuerkarusselle, Abdeckrechnungsbetrug und Schwarzlohn,
  • Bauabzugsteuer,
  • zollrechtliche Steuerstraftaten (insbesondere Steuerhinterziehung, Steuergefährdung und Schmuggel),
  • Verstöße gegen Verbrauchssteuergesetze (insb. Tabaksteuer, Alkoholsteuer und Energiesteuer),
  • Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht (Embargo, Dual-Use-Verordnung, etc.)
  • Subventionsbetrug, insbesondere im Zusammenhang mit Corona-Hilfen,
  • Untreue (Veruntreuung von Unternehmensgeldern),
  • Korruption (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung) sowie Bestechlichkeit und Bestechung,
  • (Lieferanten-)Betrug,
  • Vorgehen die die (selbstständige) Einziehung von Geld und Vermögen durch den Zoll, Staatsanwaltschaft oder Finanzamt
  • Beratung und (vorbeugende) Verteidigung von Berufsgeheimnisträgern (Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt, Apotheker, Wirtschaftsprüfer) bei Strafverfahren (Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern, Verteidigung)
  • Insolvenzdelikte (Bankrott, Insolvenzverschleppung) sowie
  • das sog. Goldfinger-Modell.

Daneben beraten die Rechtsanwälte und Steuerberater von DREYENBERG nicht nur in repressiven Fällen, sondern auch vorbeugend (z.B.: Checkliste Hausdurchsuchung bei Unternehmen). Sie stehen zudem als sog. Vertrauensanwälte zur Verfügung, um im Rahmen eines, für viele Unternehmen vorgeschriebenen Hinweisgebersystems, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und führen interne Untersuchungen (sog. „Internal Investigations“) durch.

Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
Übersicht

© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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