Wirtschaftsrecht

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Als eine auf das Steuerrecht spezialisierte Anwaltskanzlei beraten wir unsere in- und ausländischen Mandanten auch zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Unsere Rechtsberatung im Wirtschaftsrecht befasst sich dabei insbesondere mit allen Aspekten des Handels- und Gesellschaftsrechts, des allgemeinen Vertragsrechts sowie des Arbeitsrechts und der Arbeitnehmerüberlassung. Zu unseren Mandanten gehören vor allem große mittelständische Unternehmen und Start-ups.

Arbeitsrecht und Arbeitnehmerüberlassung

Wir stehen Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um das Arbeitsrecht und die Arbeitnehmerüberlassung zur Seite. Zu unseren Mandanten gehören Personaldienstleister, deutsche und internationale Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen und Berufsverbände.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht macht einen großen Teil unseres Beratungsangebots aus. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Errichtung neuer als auch Optimierung bestehender Unternehmen und entwickeln ein auf Sie individuell zugeschnittenes Konzept. Dies beginnt bereits bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform und dem Entwurf von Satzungen, Verträgen und Beschlüssen. Auch Unternehmens- oder Anteilsverkäufe gehören zu unserem Beratungsangebot. Bei bestehenden Unternehmen führen steuerliche Gründe oftmals zu Umwandlungen und Umstrukturierungen, die auch unsere gesellschaftsrechtliche Kompetenz erfordern. Durch unsere steuerrechtliche Spezialisierung und langjährige Erfahrung bieten wir zielgerechte und optimierte Problemlösungen und begleiten Sie bei jedem Schritt der Umsetzung.

Zu unseren Kernkompetenzen zählen insbesondere

  • die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften,
  • die Gestaltung und Prüfung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Gesellschafterbeschlüssen,
  • Umwandlungen und Umstrukturierungen,
  • Anteilsverkäufe im Rahmen von M&A-Transaktionen, einschließlich Due Diligence,
  • die Auflösung von Gesellschaften oder das Ausscheiden eines Gesellschafters,
  • handelsrechtliche Fragestellungen (etwa Handelskauf, Handelsvertretung, Prokura, u.v.m.),
  • die Finanzierung sowie Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups.

Vertragsrecht

Auch die Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen ist ein wichtiger Teil unserer Beratung. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen – beginnend bei dem Entwurf von Verträgen inkl. AGB, während der Verhandlung bis hin zum Vertragsabschluss und der Durchsetzung von Ansprüchen begleiten wir unsere Mandanten. Dazu gehören beispielsweise Darlehensverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Franchise-Verträge, Affiliation Agreements, Joint Ventures u.v.m.

Dabei unterstützen wir Sie, optimale Vereinbarungen auszuhandeln, Ihre Interessen zu schützen und mögliche Risiken zu minimieren. Ziel unserer Beratung ist es, frühzeitig Probleme zu erkennen und Ihnen bereits vorbeugend beratend zur Seite zu stehen.

Unser Beratungsangebot umfasst insbesondere

  • den Entwurf von Verträgen,
  • die Interessenvertretung bei Vertragsverhandlungen,
  • die Gestaltung von AGB,
  • die Prüfung und Überarbeitung von bestehenden Verträgen,
  • die Risikobewertung,
  • die Durchsetzung von Verträgen,
  • die Beendigung von Verträgen,
  • das nationale und internationale Vertragsrecht.

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Übersicht

© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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