CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der die arbeitsrechtliche Agenda der kommenden Legislaturperiode festlegt. In vielen Bereichen wurden bekannte Ziele konkretisiert – etwa die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit.
Die Koalitionsparteien „stehen zum gesetzlichen Mindestlohn“: Zwar bleibt die Mindestlohnkommission formal unabhängig, doch sie soll sich künftig „im Rahmen einer Gesamtabwägung“ an der Tarifentwicklung und an 60 Prozent des Bruttomedianlohns (auch mittleres Einkommen) von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Damit soll ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar sein.
Ein weiterer Punkt ist die geplante Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Dies soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung ermöglichen. Die Ruhezeiten bleiben hiervon unberührt.
Neu ist die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Zwar hatte das BAG bereits entschieden, dass Arbeitszeit zu erfassen ist – doch nun soll dies verpflichtend digital erfolgen. Für kleine und mittlere Unternehmen sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Zur Fachkräftesicherung soll eine zentrale digitale „Work-and-stay-Agentur“ eingerichtet werden. Ziel ist die beschleunigte Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb von acht Wochen. Auch das Arbeitsverbot für Geflüchtete soll auf drei Monate verkürzt werden – mit bestimmten Ausnahmen.
Betriebsratssitzungen, -versammlungen und -wahlen sollen künftig auch online möglich sein. Ebenso sollen Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb erhalten. Diese Änderungen sind Teil eines größeren Digitalisierungsschubs im Arbeitsrecht, bleiben aber unbestimmt in der Umsetzung.
Die Koalition will Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung schaffen: Zuschläge für Mehrarbeit sollen steuerfrei sein, ebenso Prämien zur Ausweitung von Teil- auf Vollzeit. Auch Rentner, die nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeiten, sollen bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen dürfen.
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