Vermögen, Nachfolge & Stiftungen

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Eine gute Nachfolgeplanung verbindet persönliche, wirtschaftliche und steuerliche Ziele. Wer frühzeitig plant, kann Vermögen und Unternehmensbeteiligungen geordnet auf die nächste Generation übertragen, die eigene Versorgung sichern und Konflikte innerhalb der Familie vermeiden.
 
DREYENBERG berät Unternehmer, Unternehmerfamilien, vermögende Privatpersonen, Family Offices und Stiftungen bei der Gestaltung ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Wir verbinden dabei Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht zu einer Struktur, die zu Ihrer Familie, Ihrem Unternehmen und Ihrem Vermögen passt.

Nachfolgeplanung beginnt vor dem Erbfall

Die Vermögensnachfolge sollte nicht erst mit dem Eintritt eines Erbfalls geregelt werden. Lebzeitige Übertragungen können Gestaltungsspielräume eröffnen, etwa bei der schrittweisen Einbindung der nächsten Generation, bei der Nutzung steuerlicher Freibeträge oder bei der Sicherung laufender Erträge für die bisherige Eigentümergeneration.
 
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Zusammensetzung des Vermögens, der familiären Situation, der Unternehmensstruktur und den persönlichen Zielen ab. Häufig ist eine Kombination aus testamentarischer Regelung, lebzeitiger Übertragung und gesellschaftsrechtlicher Gestaltung erforderlich.

Erbrecht und steuerliche Gestaltung abstimmen

Testamente, Erbverträge und Schenkungen zu Lebzeiten müssen zusammenpassen. Sie bestimmen, wer Vermögen erhalten soll, welche Pflichtteilsrechte zu berücksichtigen sind und wie eine Nachfolge im Erbfall tatsächlich umgesetzt wird.
 
Wir beraten zur Testamentsgestaltung und zu weiteren erbrechtlichen Fragen sowie zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen stimmen wir die zivilrechtliche und steuerliche Planung frühzeitig aufeinander ab.

Unternehmensnachfolge und Gesellschaftsanteile

Bei Unternehmern steht neben der privaten Vermögensnachfolge die Frage im Mittelpunkt, wie das Unternehmen langfristig handlungsfähig bleibt. Gesellschaftsvertrag, Nachfolgeklauseln, Stimmrechte, Pflichtteilsrisiken und die Rolle der bisherigen Inhaber müssen dabei berücksichtigt werden.
 
Die steuerliche Übertragung von Betriebsvermögen und GmbH-Anteilen verlangt eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen im konkreten Einzelfall. Mehr zu den Anforderungen bei der Begünstigung von Betriebsvermögen und GmbH-Anteilen finden Sie auf unserer Spezialseite.
 
Für Unternehmerfamilien kann auch eine Struktur im Verantwortungseigentum in Betracht kommen, wenn der langfristige Bestand des Unternehmens und seine Zweckbindung im Vordergrund stehen.

Immobilien und Privatvermögen übertragen

Immobilien, Wertpapiervermögen und sonstiges Privatvermögen können bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übergehen. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, wie der Übertragende wirtschaftlich abgesichert bleibt und weiterhin Einfluss auf wesentliche Entscheidungen nehmen kann.
 
Ein Vorbehaltsnießbrauch kann in passenden Fällen dazu beitragen, Eigentum zu übertragen und laufende Erträge zunächst zu sichern. Bei Immobilien müssen zusätzlich steuerliche, zivilrechtliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich Immobiliensteuerrecht.

Familienpool und Familienstiftung

Ein Familienpool kann sinnvoll sein, wenn Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen im Familienverbund gebündelt und schrittweise übertragen werden sollen. Die gewählte Gesellschaftsstruktur kann dazu beitragen, Vermögen zusammenzuhalten und klare Regeln für Verwaltung, Übertragungen und die Beteiligung weiterer Familienmitglieder zu schaffen.
 
Eine Familienstiftung kann sich insbesondere eignen, wenn Vermögen generationsübergreifend gebunden, Unternehmensbeteiligungen langfristig gehalten oder Leistungen an Familienmitglieder nach festen Regeln erbracht werden sollen. Ob eine Stiftung, ein Familienpool oder eine andere Struktur passt, richtet sich stets nach den Zielen der Familie und den konkreten Vermögensverhältnissen.

Internationale Nachfolge und Auslandsvermögen

Bei Wegzügen, ausländischem Vermögen oder international mobilen Familienmitgliedern müssen mehrere Rechtsordnungen berücksichtigt werden. Dies betrifft etwa Immobilien im Ausland, Beteiligungen an internationalen Unternehmen, ausländische Stiftungs- und Trust-Strukturen oder Erben mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands.
 
Wir beraten zu den steuerlichen Folgen grenzüberschreitender Übertragungen im internationalen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Bei internationalen Unternehmensstrukturen und einem geplanten Wegzug beziehen wir außerdem die Fragen des internationalen Steuerrechts ein.
 
Auch bei ausländischen Stiftungen und Trusts ist eine eigenständige steuerliche Prüfung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu liechtensteinischen Familienstiftungen sowie auf unserer Seite zur Besteuerung von US-Trusts in Deutschland.

Vorsorge für Krankheit und Handlungsunfähigkeit

Eine vollständige Nachfolgeplanung berücksichtigt auch den Fall, dass der Vermögensinhaber vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst handeln kann. Gerade bei Unternehmern und größeren Vermögen sollten Vertretungsregelungen rechtzeitig getroffen und mit bestehenden gesellschaftsrechtlichen sowie erbrechtlichen Vorgaben abgestimmt werden.
 
Wir beraten zur Erstellung und Anpassung von General- und Vorsorgevollmachten.

Unsere Beratung

DREYENBERG begleitet Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgekonzepten,
  • die Übertragung von Immobilien, Privatvermögen, Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen,
  • die Abstimmung von Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht,
  • die Prüfung von Familienpool- und Stiftungsstrukturen,
  • die Begleitung grenzüberschreitender Nachfolgefälle,
  • die Koordination mit Notaren, Steuerberatern und ausländischen Beratern.

Unsere Lösungen orientieren sich nicht an einem Standardmodell, sondern an Ihrer persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation.

Häufige Fragen

Wann sollte die Nachfolgeplanung beginnen?

Je früher die Planung beginnt, desto größer ist regelmäßig der Gestaltungsspielraum. Dies gilt besonders bei Unternehmen, Immobilien und größeren Vermögen.

Ist eine Schenkung zu Lebzeiten immer sinnvoll?

Nein. Eine Schenkung kann Vorteile bieten, muss aber zur wirtschaftlichen Absicherung, zur Familienstruktur und zur langfristigen Nachfolgeplanung passen. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung.

Was ist bei Auslandsvermögen oder Wegzug zu beachten?

Bei Auslandsvermögen, Wegzug oder im Ausland lebenden Familienmitgliedern können mehrere Steuerordnungen betroffen sein. Eine frühzeitige Prüfung des internationalen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ist daher regelmäßig sinnvoll.

© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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