Kreditkarte statt Bargeld: Gibt es bald eine Pflicht zur elektronischen Bezahlmöglichkeit?

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15. Juli 2025

Morgens beim Bäcker ein einzelnes Brötchen mit Kreditkarte bezahlen – das könnte bald möglich sein. Die neue Bundesregierung plant, Gewerbetreibende zu verpflichten, eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten. Gastronomen warnen davor, dass sie dadurch unverhältnismäßig belastet würden.

Pflicht zur Kartenzahlung

Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) schätzt, dass jedes Jahr 100 Milliarden Euro Steuern hinterzogen werden, rund 22 % davon in bargeldintensiven Bereichen wie der Gastronomie. Diese Zahl liege laut DSTG-Vorsitzendem Florian Köbler an der großen Zahl der Betriebe, der schlechten Ausstattung der Finanzämter und der geringen Zahl der Steuerprüfer. Um dem Steuerbetrug zu begegnen, fordert die Gewerkschaft schon länger für Gewerbetreibende die Pflicht zur Annahme von Kartenzahlungen.

Bei der Kartenzahlung sendet das Zahlungsterminal Zahlungsinformationen an die Bank des Kunden, die Bank prüft, ob das Konto gedeckt ist und autorisiert anschließend die Zahlung. Der Händler erhält im Anschluss einen Beleg und die Buchung wird automatisch dokumentiert. Durch diese Dokumentation entsteht eine digitale Spur, die das Finanzamt leicht nachvollziehen und mit der Steuererklärung abgleichen kann. So wird verhindert, dass der Betrieb den Umsatz nicht verbucht und damit Steuern umgeht.

Pläne der Regierung

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD scheint den Wünschen der Steuergewerkschaft nach einer Kartenzahlungspflicht nun nachzukommen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass schrittweise die Verpflichtung eingeführt wird, neben Bargeld auch eine digitale Zahlungsform anzubieten. Ziel sei es, den Kunden die Wahl zu lassen, wie sie bezahlen wollen. Bargeld solle als Zahlungsmittel nicht abgeschafft werden. Gewerbetreibende sollen aber verpflichtet werden, auch Kartenzahlung zu akzeptieren.

Bargeld als meistgenutztes Zahlungsmittel

In Deutschland ist Bargeld das meistgenutzte Zahlungsmittel, laut einer Bundesbank-Studie wird in rund 51 % aller Fälle bar gezahlt. Allerdings zeigen Studien, dass die Zahl der digitalen Transaktionen in den letzten Jahren gestiegen ist. Insbesondere bei höherenBeträgen greifen die meisten Verbraucher inzwischen zu Giro- und Debitcard. Die Pläne der Bundesregierung würden diese Entwicklung sicher beschleunigen. In einigen Jahren könnte die Karte das Bargeld als beliebtestes Zahlungsmittel ablösen.

Schwächung des Gaststättengewerbes

Kritik für die Pläne der Bundesregierung kommt aus dem Gastgewerbe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt, dass vor allem kleine Betriebe belastet würden, weil diese sich die technische Umstellung oft nicht leisten könnten. Geschäftsführer Jürgen Benad gibt zu bedenken, dass Kartenzahlung zwar für manche Kunden bequemer sei, den Gastronomen aber zusätzliche Kosten wie Miet- und Servicegebühren für Kartenlesegeräte sowie Transaktions- und Umsatzgebühren entstünden.

Außerdem mahnt der Verband, dass Kartenzahlungen von Strom- und Internetverbindungen abhängig seien. Ereignisse wie die bundesweite Kartenzahlungsstörung im September 2024 zeigten, dass digitale Zahlungen mit Risiken verbunden seien. Bei einer Kartenzahlungspflicht wäre ein Gastronom verpflichtet, seinen Kunden am Tisch festzuhalten, wenn es zu einer technischen Störung komme  – das könne nicht sein.

Abschaffung der Bonpflicht

An anderer Stelle will die Bundesregierung den Gewerbetreibenden entgegenkommen. Im Rahmen eines Sofortprogramms zum Bürokratieabbau soll die Bonpflicht abgeschafft werden. Die 2020 eingeführte Bonpflicht verpflichtet Händler mit elektronischem Kassensystem, bei jedem Einkauf unaufgefordert einen Beleg auszuhändigen. Schon seit ihrer Einführung steht die Pflicht unter Verweis auf den zusätzlichen bürokratischen Aufwand und die Umweltbelastung in der Kritik. Nun haben sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Bonpflicht abzuschaffen.

Fazit

Noch liegt kein Gesetzgebungsvorschlag der Bundesregierung zur Kartenzahlungspflicht vor, unklar ist also insbesondere, ab wann Gewerbetreibende die Möglichkeit zur Kartenzahlung anbieten müssen. Trotzdem ist ihnen zu raten, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, um nicht unter Druck zu geraten. Die (auch) Kartenzahlung hat oft in der Buchhaltung Konsequenzen und es sind Anpassungen notwendig. Werden Aufzeichnungspflichten verletzt, gehen die Finanzämter in der Regel von Buchführungsmängeln aus, die zumindest eine Hinzuschätzung ermöglichen. Dies kann unangenehme Folgen haben, wenn man als Steuerpflichtiger Steuern auf Gewinne und Umsätze zahlen muss, die man gar nicht erwirtschaftet hat.


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