Arbeitsrecht zur Bundestagswahl 2025: Was planen die Parteien?

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03. Februar 2025

Die Bundestagswahl rückt näher, und damit stellt sich die Frage, welche Pläne die Parteien zu dem Arbeitsrecht verfolgen. Themen wie Arbeitszeiten, Mindestlohn und Befristungen stehen im Fokus der politischen Diskussionen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die arbeitsrechtlichen Vorhaben der Parteien mit einer Chance auf eine Regierungsverantwortung.

CDU/CSU: “Mehr Flexibilität bei Arbeitszeiten und Bürokratieabbau”

Die Union setzt u. a. auf eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, indem sie eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit einführen möchte. Zudem will sie mobiles Arbeiten und Home-Office erleichtern und rechtlich klarstellen, dass es nicht unter die Arbeitsstättenverordnung fällt. Bürokratieabbau spielt ebenfalls eine Rolle: Die CDU/CSU plant, die Schriftformerfordernisse im Arbeitsrecht zu überarbeiten und “Personalpartnerschaften” zwischen Unternehmen zu erleichtern. Beim Mindestlohn will sie an der Entscheidungsbefugnis der unabhängigen Mindestlohnkommission festhalten und politische Eingriffe verhindern.

SPD: “Mehr Schutz für Beschäftigte und Abschaffung sachgrundloser Befristungen”

Die SPD möchte neben weiterem die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten ausbauen, insbesondere bei Personalplanung, KI-Einsatz und Gesundheitsschutz. Zudem plant sie, sachgrundlose Befristungen abzuschaffen und bestehende Sachgründe zu verschärfen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro. Um die Tarifbindung zu stärken, soll ein Bundestariftreuegesetz eingeführt werden, das öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergibt.

Bündnis 90/Die Grünen: “Mehr Mitbestimmung und stärkere Regulierung”

Auch die Grünen setzen auf eine der Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro und fordern sie eine leichtere Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Um Missbrauch zu verhindern, wollen die Grünen schärfere Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit insbesondere bei “Plattformarbeit” einführen. Zudem sollen Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden.

FDP: “Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Bürokratieabbau”

Die FDP unterstützt ebenfalls eine wöchentliche Höchstarbeitszeit und möchte u. a.  gesetzliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit vermeiden, insbesondere bei einer Vier-Tage-Woche. Bürokratie soll abgebaut werden, etwa durch eine Reform der elektronischen Krankschreibung und digitale Arbeitsverträge. Beim Mindestlohn lehnt die FDP politische Eingriffe ab und möchte die Entscheidungsbefugnis bei der unabhängigen Kommission belassen. Zudem fordert sie eine Reform des Streikrechts mit verpflichtenden Schlichtungsverfahren und Mindestankündigungsfristen in kritischen Bereichen wie dem Gesundheitswesen und dem Transportsektor.

Fazit

CDU/CSU und FDP setzen auf mehr Flexibilität, etwa durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, Bürokratieabbau und eine stärkere Tarifautonomie. Die SPD und die Grünen hingegen wollen den Arbeitnehmerschutz ausbauen, den Mindestlohn auf 15 Euro anheben, sachgrundlose Befristungen abschaffen und die Mitbestimmung erweitern. Während die FDP zudem das Streikrecht einschränken will, setzen SPD und Grüne auf mehr Tarifbindung. Die Bundestagswahl 2025 wird zeigen, welche Richtung das Arbeitsrecht in den kommenden Jahren nimmt.


© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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