In Deutschland ist es noch immer üblich, dass die Mehrheit der Bevölkerung ihre Einkäufe mit Bargeld bezahlt. Woraus genau sich die speziell in Deutschland vorliegende Vorliebe für Bargeld ergibt, ist streitig. „Bargeld ist gedruckte Freiheit“, schrieb von Fjodor Dostojewski, und scheint von vielen Bundesbürgern ebenfalls so gesehen zu werden. Allerdings schafft Bargeld auch bessere Möglichkeiten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Um dem entgegenzuwirken hat das Europäische Parlament sich für eine Bargeldobergrenze in Höhe von 10.000 Euro entschieden. Außerdem müssen bei Zahlungen ab 3.000 Euro verpflichtend die Daten des Käufers erfasst und gespeichert werden.
Die Regelung soll dabei helfen, mehr Transparenz zu schaffen und die Nachverfolgung von größerer Geldsummen vereinfachen. Die strengeren Vorschriften zielen laut der Gesetzesbegründung darauf ab, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben einstimmig für die Einführung einer solchen Bargeldobergrenze gestimmt. Den nationalen Behörden steht es jedoch frei, eine niedrigere Obergrenze festzulegen. Inwiefern Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten. Diese Regelung ist zunächst auf die nächsten 3 Jahre beschränkt. Eine solche Obergrenze gilt allerdings nicht für Zahlungen zwischen Privatpersonen.
Eine solche Änderung hat einen großen Einfluss für Bargeldtransaktionen innerhalb der Europäischen Union. Die UnternehmerInnen und die Finanzinstitute müssen ihre Prozesse an die neue Regelung anpassen. Zudem sind damit strengere und häufigere Kontrollen bei ihren Transaktionen zu erwarten. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und alle relevanten Schritte einzuhalten, empfiehlt es sich dringend, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ob die neue Maßnahme in der Praxis erfolgsversprechend sein wird, bleibt vorerst abzuwarten. Zu beobachten ist insbesondere, ob die neue Regelung überhaupt zu einer spürbaren Minderung von illegalen Aktivitäten führen wird, da ihre Wirksamkeit auch stark davon abhängt, inwiefern die einzelnen Mitgliedstaaten diese Regelung umsetzen werden. Es darf aber bezweifelt werden, dass diese Regelung zu einer effektiven Bekämpfung von Geldwäsche beitragen wird. Die bisherigen, teil äußerst strengen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (Identifizierungspflicht nach dem GwG, Transparenzregister, Anmeldung von Bargeld bei Grenzübertritt) schaffen unserer Beobachtung nach hauptsächlich mehr Bürokratie.
Diese neue Regelung sollte nicht verwechselt mit den schon bestehenden Regelungen zur Anmeldepflicht von Bargeld (über 10.000 Euro) bei Grenzüberschritt nach und aus der EU sowie auch bei Transitflügen. Bei Grenzübertritt innerhalb der EU ist nur auf Nachfrage von Zollbeamten die Frage zu beantworten. Lesen Sie gerne dazu hier mehr: Hier klicken.
Durch diese neue Regelung erwarten wir eine Zunahme von Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung. Geldwäsche und Steuerhinterziehung gehen oft einher. Wird aufgrund von Bargeschäften über 10.000 Euro von den Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet, ist damit zu rechnen, dass auch die wirtschaftlichen Daten des Beschuldigten überprüft werden. Stellt sich dann heraus, dass die Angaben gegenüber dem Finanzamt nicht zur Höhe des Bargeldes passen, ist mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung zu rechnen.
Zudem wird es spannend sein, ob die Finanzämter und Staatsanwaltschaften ihre Berechnungsmethoden anpassen werden. Oft werden sog. Geldverkehrsrechnungen vorgenommen, um zu überprüfen, ob aufgefundenes Bargeld und Vermögen zu den erklärten Angaben in der Steuererklärung passen. Ist dies nicht der Fall, werden in der Regel weitere intensivere Ermittlungsmaßnahmen vorgenommen. Ferner erfolgt häufig dann eine schmerzhafte Hinzuschätzung im Steuerverfahren, die ruinöse Ausmaße annehmen kann.
Die Fachanwälte von DREYENBERG verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich des Steuerrechts und Zoll- sowie Strafrechts. Zögern Sie daher nicht, sich über die neuen Vorschriften zu erkundigen. Die Rechtsanwälte von DREYENBERG sind auch strafverteidigend tätig und können auch bei bereits eingeleiteten Strafverfahren wegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und weiteren Wirtschaftsstraftaten helfen.
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