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Internal investigation bei der gemeinnützigen Deutschen Parkinson Vereinigung e.V.

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04. September 2023

Vor wenigen Tagen kamen die Erkenntnisse einer „internal investigation“ (interne Ermittlung) zutage, die bei der gemeinnützigen Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. durchgeführt wurde. Dem Geschäftsführer des Vereins wird Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Es stünden Beträge von 1,5 Mio. Euro bis 1,8 Mio. Euro im Raum, so die Berichterstattung. Die Vorstandsvorsitzende soll bei der internen Tagung zudem davon gesprochen haben, dass es sich hierbei „nur [um] die Spitze des Eisbergs“ handele.

Konkret wird dem ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. vorgeworfen, ein Schattenkonto errichtet und dem Verein unter anderem aus Erbschaften zustehende Mittel darauf weitergeleitet zu haben. Während der letzten zehn Jahre soll dieser die Beträge dann vereinzelt privat abgehoben und einen Teil einer ehemaligen Mitarbeiterin zukommen haben lassen.

Bei derartig großen Summen drängt sich zwangsläufig die Frage auf, wie ein solches Schema über Jahre unentdeckt betrieben werden konnte. Gleichzeitig zeigt es aber auch die herausragende Bedeutung und Stellung, die internal investigations über die Jahre in Deutschland eingenommen haben und wie wichtig Compliance-Systeme sind.

Was sind Internal Investigations?

Internal investigations beschreiben systematisch durchgeführte Untersuchungen in einem Unternehmen, insbesondere um strafrechtlich relevante Sachverhalte durch Mitarbeiter oder Organe des Unternehmens aufzudecken. Die Untersuchung wird außerdem privat durchgeführt, d.h. ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft oder (bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten) der Steuerfahndung. Oftmals führen Rechtsanwälte die Untersuchung durch. Internal investigations sind der Unternehmens-Compliance zuzurechnen.

Internal investigations können auf bestimmte Personen und bestimmte Straftaten begrenzt werden. Beispielhaft sind hier kartellrechtliche Verstöße durch geheime Preisabsprachen, „Schwarze Kassen“ im Zusammenhang mit Bestechungen und eben auch Veruntreuungshandlungen durch Personen mit Vermögensbetreuungspflichten zu nennen.

Internal investigations bei gemeinnützigen Organisationen

Die eingangs angesprochene internal investigation fand bei der Deutschen Parkinson Vereinigung, einem gemeinnützigen Verein, statt. Hieran zeigt sich exemplarisch, dass auch bei gemeinnützigen Organisationen das Risiko eines strafbaren Verhaltens ihrer Mitarbeitenden besteht. Anders als bei gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen finden sich bei gemeinnützigen Einrichtungen regelmäßig weniger stark ausgeprägte Compliance-Strukturen.

Dieser Befund ist für gemeinnützige Organisation in mehrfacher Hinsicht risikobehaftet. Neben den Reputationsschäden und den (vorerst) nicht mehr zur Zweckverwirklichung zur Verfügung stehenden Mitteln verstößt die Organisation formal betrachtet auch gegen wesentliche Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts. Veruntreue Mittel wurden gerade nicht selbstlos, unmittelbar und zeitnah für die Zwecke der Organisation verwendet. Steht eine Veruntreuung durch Mitarbeiter im Raum, ist es indes nicht zwingend, dass die Mittelfehlverwendung auch der Organisation zuzurechnen ist. Bei der Entscheidung dürfte es aber auch mit eine Rolle spielen, wie viel die gemeinnützige Organisation unternommen hat, um derartige Verstöße durch ihre Mitarbeitenden und Organe zu verhindern.

Wie läuft eine internal investigation ab?

Eine internal investigation wird regelmäßig anlassbezogen durchgeführt, was aber nicht zwingend ist. Nach der Auswahl der die Untersuchung durchführenden Kanzlei muss die betroffene Gesellschaft oder Organisation die notwendigen Daten und Unterlagen übergeben. Im Rahmen der Ermittlung werden diese ausgewertet, es kommt unter Umständen auch zur Befragung einzelner Mitarbeitender. Ist ein Fehlverhalten erkennbar, sollte nach Möglichkeit eine Beweissicherung stattfinden. Je nach Sachverhalt kann dies sehr schnell gehen – den Presseberichten zufolge dauerte es nur drei Wochen, bis die internal investigation bei der Deutschen Parkinson Vereinigung ausreichend belastendes Material hervorgebracht hatte.

Ein Fehlverhalten wurde entdeckt – was nun?

Schließlich ist zu entscheiden, ob arbeitsrechtliche Schritte (Mahnung, Kündigung) eingeleitet, eine Strafanzeige erstattet oder aber auch der Versuch unternommen wird, etwaige Schäden von den Verdächtigten zurückzuholen. Sollen zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz durchgesetzt werden, ist dies idealerweise mit der Strafanzeige abzustimmen. Eine strafrechtliche Verurteilung kann über mögliche Beweisschwierigkeiten hinweghelfen, die im zivilrechtlichen Verfahren bestehen. Der Verzicht auf eindeutige Schadensersatzansprüche kann ebenfalls gemeinnützigkeitsrechtlich problematisch sein.

Insbesondere Veruntreuungen stellen wie zuvor beschrieben ein genuin gemeinnützigkeitsrechtliches Risiko für entsprechende Organisationen dar.

Compliance wird immer wichtiger

Im gemeinnützigen Bereich kommt der Compliance eine immer größere Bedeutung zu. Während internal investigations idealerweise zukünftiges Fehlverhalten verhindern, aber gerade auch vergangene Straftaten aufdecken können, ist ein Großteil der Compliance-Maßnahme präventiver Natur. Zwar gibt es auch hier keine Garantie dafür, dass nicht doch ein „schwarzes Schaf“ existiert – eine systematische Compliance ermöglich es aber nachhaltig, Fehlverhalten und Vertuschungsversuche im Unternehmen leichter aufzudecken.

Ein besonderer Vorteil ist zudem, dass die Organisation mit Abschluss der internal investigation noch in weiten Teilen volle Handlungsfreiheit über das Geschehene hat und ihr Vorgehen gegenüber den Verdächtigten selbst bestimmen kann.

Hätte eine frühere internal investigation die angebliche Veruntreuung aufgedeckt?

Es gehört in den Bereich der Spekulation, ob schon bei einer früher angesetzten internal investigation die mutmaßlich veruntreuten Beträge entdeckt worden wären. Vor allem bei einer hohen kriminellen Energie der Täter werden erfahrungsgemäß viele Vertuschungsversuche unternommen. Eine zufällige Aufdeckung findet praktisch nur selten statt. Und auch bei einer internal investigation hängt es maßgeblich vom Gegenstand der Untersuchung ab, ob sich eine Vorahnung bewahrheitet. Im Fall der Deutschen Parkinson Vereinigung wären die belastenden Funde möglicherweise nicht erkannt worden, wenn beispielsweise allein die Kommunikation der Geschäftsführungsebene überprüft worden wäre.

Andererseits zeigen auch Fälle wie zuletzt bei der Wirecard AG, dass etablierte Kontrollsysteme wie beispielsweise die Abschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer an wirtschaftlichen Interessenkonflikten scheitern können.

DREYENBERG unterstützt gemeinnützige Organisationen bei der Durchführung von internal investigations und Einführung von Compliance-Maßnahmen

Das Team von DREYENBERG verfügt über die notwendige Expertise, um gemeinnützige Organisationen bei internal investigations umfassend zu begleiten. Dank unserer langjährigen Erfahrung bei der Beratung gemeinnütziger Organisationen kennen wir deren interne Abläufe und können so Verstöße noch besser erkennen. Abschließend übernehmen wir auch die zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den betroffenen Personen. Wir haben bereits einige gemeinnützige Organisationen in einer solchen schwierigen Situation begleitet und sie wieder in „ruhiges Fahrwasser“ überführt.


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