Die CDU/CSU haben sich mit der SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Darin ist aus unserer Sicht wenig Konkretes zu geplanten Änderungen im Strafrecht enthalten. Allerdings findet sich darin eine aus unserer Sicht interessante Erwähnung zur geplanten Änderung der Vermögensabschöpfung
Der Gesetzgeber hat vor wenigen Jahren Regelungen eingeführt, wonach im Falle einer Straftat die durch die Straftat erlangten Vorteile abgeschöpft werden müssen. Später wurden diese Regelungen verschärft. Demnach ist eine Vermögensabschöpfung auch dann möglich, wenn eine konkrete Straftat nicht nachgewiesen werden kann. Dies bedeutet, dass auch wenn keine Vortat nachgewiesen werden kann, aber die Vermutung besteht, dass das Vermögen inkriminiert ist, also aus nicht legaler Quelle stammt, es einzogen werden kann. Diese Regelung wurde damit auch ausgeweitet auf die Fälle, in denen die Mittelherkunft unklar ist. Dieses sehr scharfe Schwert sollte nur bei mafiaähnlichen Strukturen eingesetzt werden. Wir beobachten jedoch seit Jahren, dass dies nicht der Fall ist und die Regelungen auch bei recht geringen Delikten eingesetzt werden.
Wird also z.B. an der Grenze Bargeld, Schmuck oder Goldbarren aufgefunden oder bei einer Einzahlung von einem höheren Bargeldbetrag auf das Bankkonto festgestellt, dass die Einzahlung nicht zu wirtschaftlichen Verhältnissen passt, wird häufig das Bargeld bzw. werden die Wertgegenstände beschlagnahmt und ein sog. Clearingverfahren durchgeführt. Ergibt dies nicht eindeutig, dass die Mittelherkunft legal ist, wird ein selbstständiges Einziehungsverfahren eingeleitet. In diesem Fall muss dann der Betroffene nachweisen, dass die Mittelherkunft legal ist. Bereits jetzt führen die Regelungen und die Rechtsprechung faktisch zur Beweislastumkehr: Der Betroffene muss lückenlos nachweisen, woher das Vermögen stammt. Bleiben Restzweifel, gehen diese häufig zu Lasten des Betroffenen. Ergebnis: Das Vermögen wird eingezogen.
Im Koalitionsvertrag ist nun geregelt, dass bei der Vermögensabschöpfung im Falle von Vermögen unklarer Herkunft eine vollständige Beweislastumkehr eingeführt werden soll. Dies würde bedeuten, dass der aktuelle Zustand noch etwas mehr verschärft werden soll.
Es ist bekannt, dass in gewissen kriminellen Kreisen große Vermögenswerte angeschafft werden und sich später kaum nachweisen lässt, welche Straftaten begangen wurden und dass diese Vermögenswerte inkriminiert sind. Es ist auch nachvollziehbar, dass der Staat in diesen Fällen durchgreifen möchte und von den Betroffenen einen Nachweis verlangt, wie es sein kann, dass jemand beispielsweise fünf Millionen Euro angehäuft hat, obwohl diese Person erst 19-Jahre alt und arbeitslos gemeldet ist.
Allerdings sollte nicht verkannt werden, dass es aus unserer Erfahrung eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Personen gibt, die aus den unterschiedlichsten Gründen schlicht über Jahre hinweg nicht auf dem Bankkonto Geld gesammelt haben, sondern dies beispielsweise im Schließfach oder gar unter der Materatze machten. Diese Gründen müssen nicht immer vernünftig erscheinen, aber sie haben eine Gemeinsamkeit: Es ist die freie Entscheidung eines jeden, wie er mit seinem Vermögen umgeht. Wenn jemand dem Bankensystem nicht vertraut und daher Bargeld lieber im Garten versteckt/vergräbt, dann ist es nicht zu beanstanden. Gleiches gilt für das Horten unter der Materatze. Problematisch ist dabei, dass häufig nach Jahren die Nachweise über die Mittelherkunft nicht mehr beigeschafft werden können. In diesen Fällen droht dann die Vermögenseinziehung, sofern Anhaltspunkte aus Sicht der Staatsanwaltschaft vorliegen, dass die Mittelherkunft "unklar" bzw. "problematisch" sein könnte.
Unseres Erachtens sollte der Gesetzgeber darauf achten, dass die Regelungen zur Vermögensabschöpfung derart geändert werden, dass sie nur bei besonders gravierenden bzw. "offensichtlichen" Fällen eingreifen. Eine ältere Dame, die seit 40 Jahren Bargeld zu Hause hortet und dann an die Enkel verschenkt, sollte nicht Ziel einer Vermögensabschöpfung werden, nur weil sie nicht nachweisen kann, dass dieses Bargeld früher legal erwirtschaftet und versteuert wurde.
Der kurze Hinweis in der Koalitionsvereinbarung lässt jedoch befürchten, dass die zukünftigen Regierungsparteien sämtliche Kritik an der Vermögensabschöpfung (weiterhin) ignorieren und nunmehr schlicht die Regelungen weiter verschärfen wollen.
Die Rechtsanwälte von DREYENBERG haben jahrelange Erfahrung in der Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und der Praxis der Staatsanwaltschaften mit der Vermögensabschöpfung. Sollten Sie von einem solchen Verfahren betroffen sein, wenden Sie sich gerne an uns, um zu überprüfen, ob nach der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung eine Vermögensabschöpfung möglich ist. Dieses Rechtsgebiet ist durch zahlreiche Rechtsprechung geprägt und wir haben den Eindruck, dass nicht immer die Staatsanwaltschaften die für die Betroffenen vorteilhaften Entscheidungen berücksichtigen.
Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".
Datenschutz-Einstellungen
Mit diesem Tool können Sie die Cookies, Analyse-Tools und externen Medien aktivieren und deaktivieren.
Datenschutz ImpressumEssentielle Cookies, die für die Nutzung der Website erforderlich sind.
Diese Cookies ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um deren Leistung zu messen und zu verbessern. Sie werden auch verwendet, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die Ihren Interessen entspricht. Wenn Sie eine andere Website besuchen, wird das Cookie Ihres Browsers erkannt und Ihnen anhand der in diesem Cookie gespeicherten Informationen ausgewählte Anzeigen angezeigt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO).