Wohngemeinnützigkeit: Lösung für die Wohnungsnot?

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22. August 2024

In Deutschland stellt das Fehlen von bezahlbarem Wohnraum eine immer gewichtigere und in den Vordergrund tretende soziale Herausforderung dar. Der Wohnraum ist knapp, die Mieten steigen, sodass in der Konsequenz einkommensschwächere Haushalte aus den Städten verdrängt werden. Die Wohnungsnot und die akuten Probleme haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft.

Daher ist es von besonderer Relevanz, eine nachhaltige Lösung für ein solches Problem zu schaffen. In diesem Kontext rückt die Wiederbelebung der Wohngemeinnützigkeit in den Fokus.

Unter Wohngemeinnützigkeit versteht man das Konzept, dass die Vermietung von Wohnraum nicht in erster Linie gewinnoptimiert erfolgen soll, sondern das Ziel im Vordergrund steht, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten, insbesondere auch den einkommensschwächeren verfügbar zu machen. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen genießen neben den steuerlichen Vorteilen der Gemeinnützigkeit auch staatliche Unterstützung, mit der Folge, dass sie ihre Gewinne wieder in das Unternehmen investieren können. So ist es ihnen möglich, als private Anbieter günstige Mietpreise für die betroffenen Bevölkerungsschichten anzubieten.

Was sind die historischen Hintergründe der Wohngemeinnützigkeit?

Die Wohngemeinnützigkeit wurde in Deutschland erstmalig nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt, um den damals akuten Wohnraummangel einzudämmen. Dazu erhielten gemeinnützige Wohnungsunternehmen steuerliche Vergünstigungen, um preiswerte Wohnungen für eine Vielzahl von Menschen anbieten zu können, die den finanziellen Herausforderungen des Wohnungsmarktes nicht standhalten konnten.

Um als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen zu gelten, mussten diese Unternehmen besondere Voraussetzungen erfüllen. Sie waren beispielsweise verpflichtet, in den Wohnungsbau zu investieren oder auch ihre Renditen zu begrenzen. Bis zur Abschaffung im Jahr 1990 war dieses System entscheidend für die Bereitstellung von vielen bezahlbaren Wohnungen und bildete eine wesentliche Grundlage für die soziale Wohnraumversorgung.

Neuer Gesetzesentwurf – Wohngemeinnützigkeit als gemeinnütziger Zweck der AO?

Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass das Problem „bezahlbarer Wohnraum“ aktueller ist denn je und greift zur Lösung auf altbekannte Mittel zurück. In einem neuen Gesetzentwurf plant er, die Wohngemeinnützigkeit als „neuen“ gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung wiederaufzunehmen. Der zu erfüllende Zweck liegt vor allem darin, Wohnungen vergünstigt an Menschen mit einem niedrigeren Einkommen zu vermieten.

Schätzungsweise 60 Prozent der deutschen Haushalte können von dieser Regelung profitieren. Allerdings muss eine Vermietung, damit sie als gemeinnützig anerkannt wird, dauerhaft unter dem Marktpreis erfolgen. Um eine Überbürokratisierung zu vermeiden, müssen die Einkommensvoraussetzungen der Mieter nur zu Beginn des Mietverhältnisses vorliegen, sodass keine fortlaufende Prüfung der Einkommensverhältnisse der Mieter erforderlich ist. Verbessert sich die Einkommenssituation eines Mieters, ist der Fortbestand des Mietverhältnisses für die Gemeinnützigkeit unschädlich.

Fazit

Die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit eröffnet vielversprechende Möglichkeiten. Die neuen Regelungen stellen einen attraktiven Anreiz für Investoren dar, die soziale Verantwortung übernehmen wollen und insbesondere zur Lösung der bestehenden Wohnraumproblematik beitragen möchten. Durch die Wohngemeinnützigkeit soll, insbesondere auch für (Wohnungs-)Unternehmen, ein Anreiz geschaffen werden, gemeinnützige Organisationen zu gründen und sich auch auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus zu betätigen. Zudem können die Unternehmen von erheblichen steuerlichen Erleichterungen profitieren.

Wie kann die Kanzlei DREYENBERG Ihnen helfen?

Die Kanzlei DREYENBERG steht Ihnen zur Seite, um die neuen Möglichkeiten der Wohngemeinnützigkeit für Ihr Unternehmen optimal zu nutzen. Die Kanzlei mit Hauptsitz in Frankfurt berät bundesweit zahlreiche Mandanten im Bereich der Gemeinnützigkeit. Für ein Erstgespräch ist eine Anreise nach Frankfurt nicht zwingend erforderlich. Vielmehr können Erstgespräche auch via Videomeeting (Microsoft Teams) oder Telefon erfolgen.

Die Anwälte der Kanzlei DREYENBERG bieten Ihnen umfassende Beratung in allen Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts, egal ob Sie eine komplett neue Organisation oder lediglich eine Tochtergesellschaft gründen wollen oder gegebenenfalls Ihre bestehende Organisation umstrukturieren möchten. Die Anwälte von DREYENBERG helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Organisation rechtsicher aufzustellen und in diesem Zuge die möglichen steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.

Die Anwälte sind jederzeit sowohl telefonisch, vor Ort aber auch via Mail erreichbar.

 


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Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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