Im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber das Stiftungsrecht umfassend reformiert. Ziel dieser Reform war es, das bislang stark landesrechtlich geprägte Stiftungsrecht zu vereinheitlichen und an die Bedürfnisse der Praxis anzupassen. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Einführung eines bundesweiten elektronischen Stiftungsregisters, das ab dem 01.01.2026 vom Bundesamt für Justiz geführt werden wird.
Bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen kommt es immer wieder zu Überschneidungen mit strafrechtlichen Verfahren. Der Zugriff des Staates auf Daten, insbesondere in Form elektronischer Speichermedien wie Festplatten, wirft regelmäßig Fragen nach der Zulässigkeit ihrer Auswertung auf. In einem vom BFH entschiedenen Fall war die Frage relevant, ob die Finanzverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens sichergestellte Daten zur Begründung steuerlicher Maßnahmen heranziehen darf. Der BFH nahm im konkreten Fall ein Verwertungsverbot an, weil er einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung bejahte.
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