Die steuerliche Entlastung energieintensiver Unternehmen spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Eine Entlastung kann aber nur gewährt werden, wenn es sich nicht um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne von Art. 2 Nr. 18 AGVO handelt. In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf zu diesem Begriff entschieden und klargestellt, welche Rolle der Jahresabschluss und die Berechnung der Eigenmittel bei der Bewertung spielen.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof grundlegende Fragen zur Auslegung der Tabaksteuerrichtlinie vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens ist die steuerrechtliche Einordnung von sogenannten „Scraps“, einem Nebenprodukt der Tabakverarbeitung. Die Entscheidung des EuGH wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Besteuerung von Tabakerzeugnissen im Binnenmarkt haben.
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