Das Jahressteuergesetz 2024 sieht die Ausweitung der sog. Wegzugsbesteuerung auch auf Investmentanteile und Anteile an Spezial-Investmentfonds vor, die unter das Investmentsteuergesetz (InvStG) fallen, um die Umgehung der Wegzugsbesteuerung durch die Strukturierung von Investmentfonds zu verhindern.
Der BFH hat durch Urteil vom 16. April 2024 entschieden, dass der Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 a.F. in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen ist, indem Deutschland letztmalig das (unbeschränkte) Besteuerungsrecht für einen Veräußerungsgewinn zugestanden hat.
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