Die deutsche Wegzugsbesteuerung steht erneut auf dem europarechtlichen Prüfstand: Mit dem derzeit beim EuGH anhängigen Vorlageverfahren Gena rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob die seit 2022 geltende Ratenzahlungsregelung des § 6 AStG mit der unionsrechtlichen Freizügigkeit vereinbar ist — oder ob sie gegenüber der früheren zinslosen Stundung einen unzulässigen Liquidationsnachteil begründet. Die Entscheidung des EuGH wird für eine Vielzahl betroffener Steuerpflichtiger weitreichende Konsequenzen haben und könnte die Rechtslage zur Wegzugsbesteuerung in Deutschland grundlegend verändern.
Ausländische Familienstiftungen, zu denen auch US-Trusts zählen können, spielen seit Jahren eine wichtige Rolle bei internationalen Strukturierungen und in der Vermögensnachfolge. Für Begünstigte mit Wohnsitz in Deutschland können sie jedoch erhebliche steuerliche Risiken bergen. Zum einen bestehen regelmäßig bußgeldbewehrte Anzeigepflichten. Zum anderen droht die sogenannte Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG. Die Vorschrift führt dazu, dass Einkünfte einer ausländischen Stiftung den in Deutschland steuerpflichtigen Stiftern oder Begünstigten zugerechnet werden.
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