Mit Veröffentlichung der finalen Staatenaustauschliste 2025 durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird erneut deutlich: Der internationale Informationsaustausch in Steuersachen ist fester Bestandteil der steuerlichen Kontrollmaßnahmen. Die Liste legt verbindlich fest, mit welchen 115 Staaten und Gebieten Deutschland Finanzinformationen austauscht. Damit geraten Auslandskonten und -vermögen zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Sowohl für Steuerpflichtige als auch für Banken und Finanzinstitute ergeben sich hieraus erhebliche rechtliche und praktische Konsequenzen.
Die EU hat beschlossen, im Kampf gegen unerwünschte Billigimporte die Importkosten zu erhöhen. Bundeskanzler Friedrich Merz wies ebenfalls darauf hin, dass die bisherige Freigrenze von 150 Euro systematisch missbraucht werde, vor allem durch massenhafte Sendungen aus Drittstaaten, und dass dieser Missbrauch unterbunden werden müsse. Ab Juli 2026 wird jedes Paket mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro mit einer Pauschalabgabe von 3 Euro belegt. Bisher konnten solche Pakete zollfrei in die EU eingeführt werden. Die Abgabe wird von den nationalen Zollbehörden erhoben. Betroffen sind insbesondere Onlinehändler wie Shein, Temu, AliExpress oder bestimmte Dienste von Amazon. Die neue Regelung soll eine Zwischenlösung darstellen, bis ab 2028 alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig werden. Ob die Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden, bleibt derzeit unklar; theoretisch könnten Produzenten oder Importeure die Mehrkosten übernehmen.
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