Der BFH hat durch Urteil vom 16. April 2024 entschieden, dass der Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 a.F. in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen ist, indem Deutschland letztmalig das (unbeschränkte) Besteuerungsrecht für einen Veräußerungsgewinn zugestanden hat.
Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat am 21.08.2024 ein wichtiges Urteil gefällt, das Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Bereits am 13.09.2022 hatte das Bundesarbeitsgericht arbeitsrechtlich auch Vergleichbares entschieden.
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