In einem aktuellen Fall beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage, ob zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Im Zentrum des Streits standen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie die Wirksamkeit der Überlassungsverträge.
In Deutschland stellt das Fehlen von bezahlbarem Wohnraum eine immer gewichtigere und in den Vordergrund tretende soziale Herausforderung dar. Der Wohnraum ist knapp, die Mieten steigen, sodass in der Konsequenz einkommensschwächere Haushalte aus den Städten verdrängt werden. Die Wohnungsnot und die akuten Probleme haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft.
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