Steuerschaden bei Personengesellschaften bei strafrechtlichen Ermittlungen

teilen
23. März 2026

Nicht jede fehlerhafte Steuererklärung führt automatisch zu schweren strafrechtlichen Konsequenzen. Besonders kritisch wird es jedoch, wenn das Gesetz von einem „besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung“ ausgeht. Dann drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Ein besonders schwerer Fall liegt nach der Rechtsprechung vor allem dann vor, wenn Steuern in erheblichem Umfang verkürzt oder hohe Steuervorteile erlangt wurden. Für Unternehmer und Gesellschafter ist dabei wichtig: Die Beurteilung erfolgt nicht immer so, wie viele es erwarten.

Wann geraten Personengesellschaften in den Fokus? 

Bei Personengesellschaften richtet sich die Betrachtung nicht allein auf die Steuerbelastung der einzelnen Gesellschafter. Bereits ab rund 140.000 Euro unzutreffend erklärter Einkünfte in der Feststellungserklärung kann ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliegen – selbst dann, wenn sich die steuerlichen Auswirkungen bei den einzelnen Gesellschaftern jeweils nur in überschaubaren Beträgen niederschlagen. Für viele Unternehmer ist das überraschend – und gefährlich.

Was bedeutet das konkret für Unternehmer und Gesellschafter? 

Gerade bei Personengesellschaften mit mehreren Beteiligten, komplexen Gewinnverteilungen oder umfangreichen Betriebsausgaben steigt das Risiko schnell. Schon vermeintlich kleine Fehler oder Unklarheiten in der Feststellungserklärung können strafrechtliche Relevanz entfalten. Besonders betroffen sind Gesellschafter von OHG, KG oder GbR, Familiengesellschaften, Unternehmer mit komplexen Beteiligungsstrukturen sowie Gesellschaften mit hohen Umsätzen oder Sonderbetriebseinnahmen.

Wie wichtig ist eine frühzeitige Beratung, um eine Steuerstrafe zu vermeiden – und wie kann Ihnen die Kanzlei DREYENBERG dabei zur Seite stehen?

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann den Unterschied machen zwischen einer steuerlichen Korrektur und einem Strafverfahren. Die Anwälte der Kanzlei DREYENBERG beraten Mandanten seit Jahren im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Die Anwälte wissen, wie Finanzämter und Steuerfahndung vorgehen, und entwickeln frühzeitig tragfähige Verteidigungs- und Präventionsstrategien.

Das Ziel der Anwälte der Kanzlei DREYENBERG ist es, steuerstrafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Strafverfahren möglichst zu vermeiden oder wirksam zu begrenzen (z.B. durch eine strafbefreiende Selbstanzeige) und Unternehmer sowie Gesellschafter rechtlich verlässlich abzusichern. Wer an einer Personengesellschaft beteiligt ist, sollte steuerliche Erklärungen nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Wenn Sie Fragen zur steuerlichen Verantwortung von Gesellschaftern haben oder unsicher sind, ob Handlungsbedarf besteht, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei DREYENBERG gerne beratend zur Seite – diskret, kompetent und lösungsorientiert.


Einstieg | Steuerrecht | Internationales Steuerrecht | Steuerstrafrecht
© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".