Die Europäische Union hat ihre Sanktionen gegen Russland und Belarus in den vergangenen Monaten erheblich ausgeweitet. Mit der Anpassung bestehender Verordnungen und der Einführung neuer Maßnahmen verfolgt die EU ein klares Ziel: die konsequente Unterbindung von Sanktionsumgehungen und die weitere Schwächung militärischer und wirtschaftlicher Strukturen beider Staaten. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem eine erhöhte rechtliche Anforderungen und wachsende Haftungsrisiken.
Die jüngsten Änderungen betreffen nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen, die im internationalen Waren- und Zahlungsverkehr tätig sind. Durch die Angleichung der Belarus-Sanktionen an das Russland-Sanktionsregime geraten insbesondere Lieferketten, Verträge mit Drittstaaten und konzerninterne Strukturen stärker in den Fokus der Behörden. Bereits kleine Unachtsamkeiten können zu schwerwiegenden Verstößen führen.
Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der sogenannten „No-Belarus“-Klausel. Ähnlich wie bei der bereits bekannten „No-Russia“-Klausel müssen Exporteure nun vertraglich sicherstellen, dass bestimmte Waren und Technologien weder direkt noch indirekt nach Belarus gelangen. Dies betrifft unter anderem Dual-Use-Güter, sensible Hochtechnologien sowie Güter mit militärischem Bezug. Unternehmen sind verpflichtet, geeignete Kontroll- und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und ihre Vertragspartner entsprechend zu verpflichten.
Mit dem 15. Sanktionspaket hat die EU zahlreiche weitere Personen, Unternehmen und Organisationen gelistet – darunter auch Akteure aus Drittstaaten wie China, Indien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Geschäftspartner müssen daher noch sorgfältiger geprüft werden. Zusätzlich wurden neue Regeln eingeführt, die verhindern sollen, dass russische Gerichtsentscheidungen in der EU anerkannt oder vollstreckt werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf bestehende Verträge und laufende Streitigkeiten.
Verstöße gegen EU-Sanktionen können gravierende Folgen haben: empfindliche Bußgelder, strafrechtliche Ermittlungen, Vermögenseinfrierungen und erhebliche Reputationsschäden. Besonders kritisch ist, dass Unternehmen nun auch verpflichtet sind, sich „nach besten Kräften“ darum zu bemühen, dass Tochtergesellschaften in Drittstaaten keine Sanktionsumgehungen vornehmen. Die Verantwortung endet also nicht an den EU-Außengrenzen.
Die zunehmende Komplexität des europäischen Sanktionsrechts erfordert eine spezialisierte und vorausschauende Beratung. Die Anwälte der Kanzlei DREYENBERG verfügen über langjährige und vielfach erprobte Erfahrung im Außenwirtschafts-, Zoll- und Sanktionsrecht. Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Unternehmen seit Jahren bei der rechtssicheren Gestaltung internationaler Geschäftsbeziehungen und der Abwehr behördlicher Maßnahmen. Ob Präventionsberatung, Compliance-Strukturen, Vertragsprüfung oder Vertretung gegenüber Behörden – Kanzlei DREYENBERG steht für fundierte Expertise, strategisches Denken und durchsetzungsstarke Interessenvertretung. Die Verteidiger von DREYENBERG sind auch im Zollstrafrecht tätig und übernehmen gerne die Strafverteidigung.
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