Bargeld-Anmeldepflicht auf Transitflug

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11. Januar 2023

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (Urteil des EuGH vom 04.05.2017 C-17/16): Eine Meldepflicht von Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr besteht auch bei einem Transitflug über einen EU-Mitgliedsstaat. Flugreisende müssen also das Bargeld auch dann anmelden, wenn sie sich nur für eine kurze Dauer in der Transitzone eines EU-Flughafens aufhalten.

Zoll darf unangemeldetes Geld beschlagnahmen

Ein Mann führte bei einer Reise von Benin über Frankreich 3.900 Euro sowie 1.607.650 USD Bargeld bei sich, die er nicht angemeldet hatte. Er verstieß damit gegen die Meldepflicht von Bargeld bei der Ein- und Ausreise in die EU, die sich aus der Verordnung der Union (EG) Nr. 1889/2005 ergibt. Das unangemeldete Geld des Mannes beschlagnahmten die Zollbeamten – was in solchen Fällen üblich ist.

Schadenersatzklage erfolglos

Der Betroffene erhob daraufhin eine Schadensersatzklage. Er war der Auffassung, dass das Handeln des Zolls rechtswidrig war. Schließlich habe er sich nur auf einer Durchreise von einem Nicht-EU-Land in ein ebenfalls Nicht-EU-Land befunden. Bei einem kurzen Aufenthalt in einem EU-Transitland bestehe keine Anmeldungspflicht.

Meldepflicht auch im EU-Transitland

Der EuGH entschied, dass unter einer Einreise in die EU die Reise eines Menschen von einem Nicht-EU-Staat in einen EU-Staat zu verstehen ist. Auch wenn der Betroffene die Reise mit dem Flugzeug in einen Nicht-EU-Staat fortsetzt, ist eine Einreise und ein Aufenthalt in der EU anzunehmen. Dabei ist von der Meldepflicht des Bargeldes keine Ausnahme zu machen. Die Verordnung findet also Anwendung. Die Meldepflicht soll insbesondere einen Abschreckungseffekt bewirken und der Geldwäsche vorbeugen.

Anwaltliche Beratung bei Meldepflicht von Bargeld

Flugreisende sollten sich ausreichend darüber informieren, wann eine Meldepflicht für Bargeld besteht, um eine Beschlagnahme des Geldes durch Zollbeamte zu vermeiden. Sollten bei Ihnen bereits Barmittel sichergestellt oder ein Strafverfahren eingeleitet worden sein, sollten Sie unverzüglich handeln und gesetzte Frist ohne vorherige fachkundige Beratung keinesfalls verstreichen lassen. Wenn Sie sich fachkundig beraten lassen möchten, stehen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte im Zollrecht gerne zur Verfügung.


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