Buchhaltung und Jahresabschlüsse für Cannabis Social Clubs (CSC oder Anbauvereinigung)

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18. Mai 2024

Cannabis Social Clubs (CSC, Anbauvereinigung) müssen Steuererklärungen (insb. Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer) abgeben. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten (3-Spähren; ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). DREYENBERG bietet Buchhaltung und Jahresabschlüsse für CSC an. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen sowie unserer Erfahrung mit einer hohen Anzahl von bundesweiten CSC-Gründungen. Um Kostensicherheit zu bieten, erbringen wir unsere Leistungen zu Pauschalpreisen. Fragen Sie uns gerne unverbindlich an!

Cannabis Social Clubs (CSC, Anbauvereinigung) müssen Steuererklärungen (insb. Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer) abgeben. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten (3-Spähren; ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). DREYENBERG bietet Buchhaltung und Jahresabschlüsse für CSC an. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen sowie unserer Erfahrung mit einer hohen Anzahl von bundesweiten CSC-Gründungen. Um Kostensicherheit zu bieten, erbringen wir unsere Leistungen zu Pauschalpreisen. Fragen Sie uns gerne unverbindlich an!


Steuerrecht
© DREYENBERG
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Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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