Die Verwendung von Bargeld ist ein wichtiger Bestandteil für das alltägliche Wirtschaftsleben. Eine solche Transaktionsmöglichkeit birgt aber auch ein hohes Risiko für Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder andere illegale Finanzaktivitäten. Neben dem wachsenden Interesse an dem Thema der Bargeldobergrenze gewinnen auch Themen wie die Finanzverwaltungsanfragen an Paypal sowie das Datenleck beim Bitcoin zunehmend an Bedeutung und sind vermehrt Gegenstand intensiver Diskussionen.
Dabei geht es um die Festsetzung einer maximalen Summe, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen in bar verwendet werden darf. Eine solche Obergrenze ist in Deutschland noch nicht vorhanden. Allerdings bestehen bereits Regelungen, die bei Barzahlungen von mehr als 10.000 Euro zwingend einzuhalten sind. Darunter fällt beispielsweise die Pflicht, dass ein Händler sich bei Geschäften in dieser Höhe einen Ausweis vorlegen lassen muss und diese Daten protokollieren sollte. Im Fall einer Überprüfung und strafrechtlichen Ermittlungen muss ein solcher Nachweis vorgelegt werden. Daher ist es ratsam, sich dahingehend beraten zu lassen, in welchen Fällen Aufzeichnungspflichten bestehen, wie diese ordnungsgemäß erfüllt werden und wann darauf verzichtet werden kann. Bei Nichteinhaltung solcher Pflichten, kann dies zu erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle auch die Verabschiedung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II aus dem Jahr 2023. Der darin enthaltene § 16a Geldwäschegesetz (GWG) sieht eine Beschränkung für den Verkauf und Kauf von Immobilien, Grundstücke, Häuser und Wohnungen in bar, Gold oder Kryptowährung vor. Weitere Beschränkungen stehen zur Debatte und sind abzuwarten. Fest steht jedenfalls, dass bereits zur Diskussion steht, dass die EU eine einheitliche Obergrenze für alle Mitglieder einführen will. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte in Deutschland eingeführt werden soll.
Hauptzweck einer solchen Maßnahme liegt gerade darin, Aktivitäten wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung zumindest einzudämmen. Insbesondere spricht dafür, dass dadurch die Transparenz im Finanzsystem erheblich gesteigert wird. Eine solche Maßnahme ermöglicht die Kontrolle von größeren Transaktionen und schafft damit eine Stabilisierung des Finanzwesens.
Eine pauschale Beschränkung könnte dazu führen, dass die finanzielle Privatsphäre für die Bürger nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann. Demnach kommen Fragen hinsichtlich des Datenschutzes auf. Ebenso betrachten viele Experten eine solche Obergrenze als nicht erfolgsversprechend, um gegen kriminelle Aktivitäten in dem Zusammenhang vorzugehen. Außerdem kann das gezielte Umgehen von Bargeldobergrenzen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, worüber die Mehrheit nicht aufgeklärt ist. Oft wird dafür die Methode „Smurfing“ verwendet. Dabei wird die gesamte Summe in kleinere Beträge aufgeteilt, um damit die Meldepflicht zu umgehen. Das stellt allerdings eine unzulässige Umgehung dar und ist nicht zu empfehlen.
Bei Geschäften mit der Kryptowährung haben unsere erfahrenen Anwälte wiederholt festgestellt, dass viele Banken eine Geldwäscheverdachtsmeldung bei der FIU (Financial Intelligence Unit) abgeben. Dies führt in der Regel dazu, dass unter anderem das Finanzamt ohne das Wissen des Kunden involviert wird. Es erfolgen dann eine steuerliche Überprüfung – häufig im Hintergrund – und ein Abgleich der Kontobewegungen mit den bekannten Finanzquellen. In seltenen, aber uns bekannten Fällen, kann das sogar zum Einsatz des Spezialeinsatzkommandos oder zu einer sofortigen Untersuchungshaft führen, was existenzbedrohend ist. Diese und weitere Folgen können verhindert werden, indem frühzeitig Beratung in Anspruch genommen wird.
Unser dringender Rat an alle, die mit Kryptowährung handeln, ist daher: Setzen Sie sich vor jeder höheren Transaktion mit Ihrer Bank in Verbindung und weisen gegebenenfalls proaktiv die legale Mittelherkunft nach und dass die Mittel versteuert wurden bzw. steuerfrei sind. Gerne unterstützen die Rechtsanwälte von DREYENBERG Sie bei Bestätigungsschreiben an die Banken (Herkunftsnachweis Kryptowährung).
Gerade für Personen, die täglich oder in regelmäßigen Abständen mit höheren Summen in bar Geschäfte abschließen oder mit Kryptogeschäften in Berührung stehen, ist dieses Thema von großer Bedeutung. Wie empfehlen Ihnen sich von unseren Spezialisten beraten zu lassen, um präventiv Maßnahmen zu ergreifen und um letztlich eine Verfolgung durch die Behörden, aber auch durch das Finanzamt zu verhindern bzw. Unterlagen schon bereitzuhaben, um einem langwierigen Ermittlungsverfahren entgegenzutreten. Für den Fall, dass bereits eine Geldwäscheverdachtsmeldung vorliegt oder strafrechtliche Ermittlungen erfolgen oder das Finanzamt kritische Fragen stellt, zögern Sie nicht, die DREYENBERG Kanzlei zu kontaktieren. Unsere Anwälte sind darauf spezialisiert, auch fortgeschrittene Fälle zu übernehmen und die Interessen des Mandanten erfolgreich zu vertreten. Selbstverständlich unterliegen alle Beratungen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".
Datenschutz-Einstellungen
Mit diesem Tool können Sie die Cookies, Analyse-Tools und externen Medien aktivieren und deaktivieren.
Datenschutz ImpressumEssentielle Cookies, die für die Nutzung der Website erforderlich sind.
Diese Cookies ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um deren Leistung zu messen und zu verbessern. Sie werden auch verwendet, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die Ihren Interessen entspricht. Wenn Sie eine andere Website besuchen, wird das Cookie Ihres Browsers erkannt und Ihnen anhand der in diesem Cookie gespeicherten Informationen ausgewählte Anzeigen angezeigt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO).