Bislang war für eine Gründung einer gUG und gGmbH ein Präsenztermin vor dem Notar notwendig. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist zwar weiterhin ein Notartermin notwendig, allerdings kann dieser nunmehr auch online absolviert werden. Dies kann als Meilenstein bezeichnet werden.
Für die Onlinebeurkundung ist eine Registrierung online auf oder über die Notar-App erforderlich. Über die App kann auch ein Notartermin vereinbart werden. Mit dem Notar findet anschließend eine Videokonferenz über eine eigens dafür entwickelte Software statt, um den Datenschutz sicherzustellen. Die Nutzung der Software ist über den Browser möglich. Während der Videokonferenz werden aus dem Chip des Personalausweises die eID und das Lichtbild ausgelesen. Dazu wird der Ausweis an das Mobiltelefon (dieses muss NFC-fähig sein, was die allermeisten aktuellen Geräte sein dürften) gehalten. Der Notar überprüft im Anschluss die Personendaten und die Übereinstimmung des Lichtbildes.
Sodann geht es weiter wie bislang im reinen Präsenztermin: Das zu beurkundende Dokument wird vorgelesen, gegebenenfalls offene Fragen geklärt und am Ende folgt die Unterzeichnung. Dazu wird ad hoc eine qualifizierte elektronische Signatur generiert, die über die Notar-App bestätigt wird - das ist der Unterschriftenersatz, der wie die Unterschrift rechtsgültig ist.
Diese Kosten für die Online-Beurkundung sind grundsätzlich weder höher noch niedriger. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro für die Nutzung der Videokommunikationsplattform an.
Die Rechtsanwälte und Steuerberater von DREYENBERG beraten seit Jahren bundesweit bei gGmbH-Gründungen sowie Umwandlungen von gemeinnützigen Organisationen und beraten dabei auch rein virtuell. Mit der Möglichkeit der Videobeurkundung wird die Unterstützung nun noch komfortabler für Mandanten, die bei erforderlichen Notarterminen nicht mehr den Notar in Präsenz aufsuchen müssen - die entsprechenden technischen Voraussetzungen vorausgesetzt.
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