Im Juni 2021 sorgte der Entwurf des BMF-Schreibens zu Kryptowährungen für Aufruhr.
Wie zunächst mehrere Medien berichteten, sollte an dieser Stelle das BMF-Schreiben entschärft werden. Das Finanzministerium soll die Haltefristverlängerung auf zehn Jahre für Kryptowährungen, mit denen Gewinne aus Staking und Lending erzielt wurden, gestrichen haben.
Mit dem finalen Schreiben vom 10.05.2022 (Gz IV C 1 - S 2256/19/10003 :001) ist dies inzwischen geschehen. Als Wirtschaftsgut werden Kryptowährungen von der Finanzverwaltung angesehen.
Eine derartige Veränderung gegenüber dem Entwurf ist für Kryptoinvestoren äußert vorteilhaft, da sie die Steuerlast erheblich reduziert. Dies würde sich voraussichtlich auch auf bereits verwirklichte Sachverhalte auswirken, bei denen die Finanzverwaltung teilweise von der verlängerten Haltefrist ausgegangen ist und folglich höhere Steuern festgesetzt hat – sofern die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Finanzämter das BMF-Schreiben konsequent anwenden werden – was sie tun müssten. Allerdings müssen die nachteiligen Aspekte aus dem Schreiben nicht von Steuerpflichtigen akzeptiert werden, denn das letzte Wort haben die Gerichte, und nicht sämtliche Aspekte des finalen BMF-Schreibens sind überzeugend.
Betroffenen ist unabhängig von dem BMF-Schreiben zu empfehlen, sich individuell beraten zu lassen, ob ein Vorgehen gegen die Steuerbescheide erfolgversprechend ist, um die Steuerlast aus dem Handel von Kryptowährungen zu reduzieren oder gar auf Null zu drücken. So ist derzeit weiterhin strittig, ob ein sog. strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt, ob Kryptowährungen Wirtschaftsgüter sind, wie die Haltefrist berechnet wird und gegebenenfalls wann der Handel mit Kryptowährungen in die Gewerblichkeit umschlägt.
Als Spezialisten für das Steuerrecht mit jahrelanger Erfahrung bei der Besteuerung von Kryptowährungen sowie bei Nacherklärungen/Selbstanzeigen in diesem Bereich, beraten wir Sie gerne bei sämtlichen steuerrechtlichen Fragen rund um Kryptowährungen.
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