Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main

Erbrechtliche Fragen entstehen in sehr unterschiedlichen Situationen: Sie möchten Ihren Nachlass frühzeitig regeln, ein Testament erstellen oder Vermögen an die nächste Generation übertragen. Vielleicht ist ein Erbfall bereits eingetreten und es bestehen Unklarheiten über die Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder die Verteilung des Nachlasses. Auch Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft kann eine rechtliche Klärung erforderlich machen.

DREYENBERG berät Privatpersonen, Erben, Erblasser und Unternehmer umfassend im Erbrecht. Unsere Anwälte für Erbrecht in Frankfurt unterstützen Sie sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls und bei erbrechtlichen Streitigkeiten.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf Sachverhalten, bei denen Erbrecht, Steuerrecht und wirtschaftliche Fragen ineinandergreifen. Als Kanzlei mit Rechtsanwälten und Steuerberatern können wir insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen und Unternehmensnachfolgen verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte gemeinsam betrachten.

Unsere Beratung im Erbrecht

Erbrecht beginnt nicht erst mit dem Eintritt eines Erbfalls. Viele Fragen lassen sich bereits zu Lebzeiten regeln und dadurch spätere Unsicherheiten oder Konflikte vermeiden.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

  • Testamenten und Erbverträgen
  • gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge
  • Pflichtteilsansprüchen
  • Erbengemeinschaften und Erbauseinandersetzungen
  • erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Anfechtung und Auslegung von Testamenten
  • Erbscheinen und Erbscheinsverfahren
  • Nachlassabwicklung
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbausschlagung und Nachlassverbindlichkeiten
  • Vermächtnissen sowie Vor- und Nacherbschaft
  • Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Erbfällen mit internationalem Bezug

Dabei richtet sich unsere Beratung stets nach der konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Situation unserer Mandanten.

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Testament und Nachfolge rechtzeitig gestalten

Wer selbst bestimmen möchte, wie sein Vermögen nach dem eigenen Tod verteilt wird, kann dies insbesondere durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln. Ohne eine entsprechende letztwillige Verfügung richtet sich die Verteilung des Nachlasses grundsätzlich nach der gesetzlichen Erbfolge.

Ob ein klassisches Testament, ein gemeinschaftliches Testament, ein Erbvertrag oder eine andere Gestaltung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Familien- und Vermögenssituation ab. Gerade bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren, Immobilienvermögen oder unternehmerischem Vermögen können individuelle Regelungen erforderlich sein.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen und berücksichtigen dabei auch mögliche Pflichtteilsansprüche sowie steuerliche und wirtschaftliche Folgen.

Bei komplexeren Vermögensverhältnissen sollte die Nachfolgeplanung nicht isoliert betrachtet werden. Häufig müssen testamentarische Regelungen mit bereits vorgenommenen Schenkungen, gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen oder einer geplanten Unternehmensnachfolge abgestimmt werden.

Pflichtteilsansprüche prüfen und durchsetzen

Ein Testament ermöglicht weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Bestimmten nahen Angehörigen können allerdings Pflichtteilsansprüche zustehen, wenn sie durch eine letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

In der Praxis entstehen Auseinandersetzungen häufig über die Höhe des Nachlasses, den Wert einzelner Vermögensgegenstände oder bereits zu Lebzeiten vorgenommene Schenkungen.

DREYENBERG berät sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben, die mit entsprechenden Forderungen konfrontiert werden. Wir prüfen die rechtliche Ausgangssituation, unterstützen bei der außergerichtlichen Klärung und vertreten Ihre Interessen erforderlichenfalls auch im gerichtlichen Verfahren.

Auch bei der Nachfolgeplanung können bestehende Pflichtteilsrechte frühzeitig berücksichtigt werden.

Erbengemeinschaften und Erbstreitigkeiten

Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, müssen diese den Nachlass gemeinsam verwalten und sich über dessen weitere Verteilung verständigen. Unterschiedliche wirtschaftliche oder persönliche Interessen führen dabei nicht selten zu Konflikten.

Besonders anspruchsvoll kann die Situation werden, wenn zum Nachlass Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen gehören. Während ein Miterbe einen Vermögensgegenstand möglicherweise behalten möchte, strebt ein anderer eine Veräußerung oder Auszahlung an.

Wir unterstützen Erben bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, bei Verhandlungen zwischen Miterben und bei der Entwicklung einer wirtschaftlich tragfähigen Lösung.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir bei sonstigen erbrechtlichen Streitigkeiten. Dies kann beispielsweise die Auslegung oder Wirksamkeit eines Testaments, die Erbenstellung einzelner Beteiligter oder die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche betreffen.

Erbschein und Nachlassabwicklung

Nach Eintritt eines Erbfalls müssen häufig zunächst die Erbenstellung und der Umfang des Nachlasses geklärt werden. Je nach Situation können beispielsweise Bankguthaben, Immobilien, Beteiligungen, Verträge sowie bestehende Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sein.

Wir unterstützen Erben bei den rechtlichen Fragen rund um die Nachlassabwicklung und begleiten bei Bedarf auch Erbscheinsverfahren.

Daneben beraten wir unter anderem zu Nachlassverzeichnissen, Vermächtnissen, Testamentsvollstreckung und weiteren Fragen, die im Zuge der Abwicklung eines Nachlasses entstehen können.

Erbschaft ausschlagen und Haftungsrisiken prüfen

Nicht jeder Nachlass besteht ausschließlich aus Vermögenswerten. Erben können auch mit Verbindlichkeiten des Verstorbenen oder einem wirtschaftlich schwer einzuschätzenden Nachlass konfrontiert werden.

In einer solchen Situation sollte frühzeitig geprüft werden, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Für die Ausschlagung einer Erbschaft gelten gesetzliche Fristen, sodass eine zeitnahe Prüfung sinnvoll sein kann.

Wir beraten Erben zu ihren Möglichkeiten und prüfen, wie sich persönliche Haftungsrisiken begrenzen lassen. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Umfang und von der Zusammensetzung des jeweiligen Nachlasses ab.

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Schenkung und vorweggenommene Erbfolge

Vermögensnachfolge kann bereits zu Lebzeiten stattfinden. Immobilien, Gesellschaftsanteile oder anderes Vermögen können beispielsweise im Wege einer Schenkung auf Kinder oder andere Personen übertragen werden.

Eine solche vorweggenommene Erbfolge bietet Gestaltungsmöglichkeiten, sollte jedoch rechtlich und steuerlich sorgfältig vorbereitet werden. Neben der steuerlichen Behandlung können unter anderem die Absicherung des Übertragenden, spätere Pflichtteilsansprüche oder gewünschte Rückforderungsmöglichkeiten eine Rolle spielen.

DREYENBERG begleitet Sie bei der Entwicklung einer individuellen Übertragungsstrategie und verbindet dabei die erbrechtliche Gestaltung mit der steuerlichen Beratung.

Erbrecht und Steuerrecht gemeinsam betrachten

Erbrechtliche Entscheidungen können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien, Gesellschaftsanteilen und Unternehmensvermögen.

DREYENBERG verfügt über besondere Erfahrung an der Schnittstelle zwischen Erbrecht und Steuerrecht. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater können eine geplante Vermögensübertragung deshalb nicht nur erbrechtlich, sondern auch unter steuerlichen Gesichtspunkten betrachten.

Relevant kann dies beispielsweise sein bei:

  • Immobilienvermögen
  • größeren Privatvermögen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Familiengesellschaften
  • Unternehmensnachfolgen
  • Familienstiftungen
  • grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen

Gerade bei langfristig planbaren Vermögensübertragungen eröffnet eine frühzeitige Beratung häufig mehr Gestaltungsmöglichkeiten als eine Betrachtung erst nach Eintritt des Erbfalls.

Unternehmensnachfolge und Erbrecht

Für Unternehmer stellt sich neben der privaten Vermögensnachfolge zusätzlich die Frage, wie der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden kann.

Dabei treffen regelmäßig mehrere Rechtsgebiete aufeinander. Testamentarische Regelungen müssen beispielsweise mit gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen abgestimmt werden. Gleichzeitig können Pflichtteilsansprüche, steuerliche Folgen und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu berücksichtigen sein.

DREYENBERG begleitet Unternehmer und Unternehmerfamilien bei der Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Ziel ist eine Lösung, die sowohl zur familiären Situation als auch zur Struktur des Unternehmens und des vorhandenen Vermögens passt.

Internationale Erbfälle und grenzüberschreitendes Vermögen

Erbrechtliche Sachverhalte können auch einen internationalen Bezug haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Erblasser oder Erben im Ausland leben oder sich Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte in unterschiedlichen Staaten befinden.

Dann können zusätzliche Fragen zum anwendbaren Erbrecht, zur Abwicklung des Nachlasses und zur steuerlichen Behandlung entstehen.

Wir beraten auch bei internationalen Erbfällen und können bei Bedarf auf ein Netzwerk aus ausländischen Beratern und Kooperationspartnern zurückgreifen.

Ihr Anwalt für Erbrecht in Frankfurt

Ob vorsorgende Nachfolgeplanung oder bereits eingetretener Erbfall: Erbrechtliche Entscheidungen können erhebliche persönliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben.

DREYENBERG unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihres Nachlasses, bei der Abwicklung einer Erbschaft sowie bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen beziehen wir dabei insbesondere auch steuerliche und wirtschaftliche Aspekte in die Beratung ein.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Erbrecht suchen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere Anwälte für Erbrecht in Frankfurt am Main beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation und den möglichen nächsten Schritten.

Ansprechpartner

Erbrecht
Übersicht

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Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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