Nun gibt es einen konkreten Fahrplan: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 über zentrale Fragen der Erbschaftsteuer. Eine Urteilsverkündung ist in diesem Jahr jedoch nicht mehr zu erwarten. Gleichwohl sorgen die Termine schon jetzt für erhöhte Aufmerksamkeit in der Nachfolgeberatung.
Am 12. Oktober 2026 geht es um die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie um die Verfassungsmäßigkeit von Freibeträgen und Steuersätzen. Am Folgetag steht die Verschonung von Betriebsvermögen im Fokus: Das Gericht wird insbesondere prüfen, ob die weitreichenden steuerlichen Begünstigungen für unternehmerisches Vermögen gegenüber nicht begünstigtem Privatvermögen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind.
Damit steht nicht weniger als die künftige Grundstruktur der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf dem Prüfstand. Für Unternehmerfamilien und private Vermögensinhaber gilt: Das gegenwärtige Recht bleibt zunächst anwendbar. Dennoch kann es sinnvoll sein, bestehende Nachfolgeplanungen jetzt auf Gestaltungsspielräume, zeitliche Flexibilität und mögliche Belastungsrisiken zu überprüfen.
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