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18. Juli 2022

Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von E-Zigaretten

Letztes Jahr hat sich der Bundestag auf eine Reform des Tabaksteuergesetzes geeinigt. Hiermit reagierte der Gesetzgeber auf die Etablierung von E-Zigaretten und den dazugehörigen Liquids (Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette verdampft wird), die mehr und mehr neben die konventionellen Zigaretten treten. Durch die Gesetzesänderung fallen beim Kauf von E-Zigaretten-Flüssigkeit nun nicht mehr nur Mehrwertsteuer, sondern auch Tabaksteuer an. Im Tabaksteuergesetz finden sich die E-Zigaretten-Flüssigkeiten als „Substitute für Tabakwaren“ wieder. Darunter fallen laut Gesetzgeber „alle Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind“. Es kommt also auf die Zweckbestimmung an.

© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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