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10. Oktober 2022

Keine Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre bei Staking und Lending

Im Juni 2021 sorgte der Entwurf des BMF-Schreibens zu Kryptowährungen für Aufruhr.

  • Zum einen würde er im Falle einer endgültigen Verabschiedung für Rechtssicherheit sorgen. So sollte klargestellt werden, dass Kryptowährungen Wirtschaftsgüter sind. Es ist nicht überraschend, dass die Finanzverwaltung diese Auffassung vertritt, denn würde sie sich der gegenteiligen Auffassung von diversen Steuerrechtlern anschließen, dass Kryptowährungen keine Wirtschaftsgüter sind, wäre eine Besteuerung nicht möglich.
  • Zum anderen sorgte die Auffassung im BMF-Schreiben, dass sich für Lending, Cold Staking oder auch beim Betreiben einer Masternode die Haltefrist auf zehn Jahre verlängern solle, für erhebliche Aufregung. Diese Rechtsansicht wäre aufgrund der damit verbundenen zehnjährigen Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne für viele Kryptoinvestoren äußerst nachteilhaft.
18. Juli 2022

Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von E-Zigaretten

Letztes Jahr hat sich der Bundestag auf eine Reform des Tabaksteuergesetzes geeinigt. Hiermit reagierte der Gesetzgeber auf die Etablierung von E-Zigaretten und den dazugehörigen Liquids (Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette verdampft wird), die mehr und mehr neben die konventionellen Zigaretten treten. Durch die Gesetzesänderung fallen beim Kauf von E-Zigaretten-Flüssigkeit nun nicht mehr nur Mehrwertsteuer, sondern auch Tabaksteuer an. Im Tabaksteuergesetz finden sich die E-Zigaretten-Flüssigkeiten als „Substitute für Tabakwaren“ wieder. Darunter fallen laut Gesetzgeber „alle Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind“. Es kommt also auf die Zweckbestimmung an.

© DREYENBERG
Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB,
Städelstraße 10, 60596 Frankfurt am Main

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